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Fehlende Begründung bei Absage "Überprüfung der Eingruppierung"

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Organisator:

--- Zitat von: sebbo83 am 19.04.2022 16:25 ---Ich werde auch im nächsten Schritt genau diesen Weg gehen. Ich fordere die Stellenbewertung an und hoffe, auf ein Gespräch. Ich erarbeite zudem die Arbeitsvorgänge nochmal ausführlich und suche auch dahingehend das Gespräch.

--- End quote ---

Die Bewertung wirst du nicht bekommen. Warum auch, hat der AG kein Interesse dran. Daher mein Hinweis, den Bewerter direkt anzusprechen! In einem Gespräch kann er dir nämlich viel genauer und ohne Risiko erzählen, wie er zu der Rechtsmeinung gekommen ist. Wenn du erstmal etwas "anforderst" kannst du es gleich sein lassen.

Lars73:

--- Zitat von: sebbo83 am 19.04.2022 16:17 ---Dann müsste ja selbst der Leiter keine E13 bekommen. Leitungstätigkeiten entsprächen ja keine 50 %, benötigen kein Studium, etc..

--- End quote ---

Die Frage 50% stellt sich bei Leitungstätigkeit nicht. Es ist regelmäßig ein einheitlicher Arbeitsvorgang.
Da erfüllt man dann für diesen Gesamtarbeitsvorgang natürlich viel leichter die einzelnen Hervorhebungsmerkmale.

Garfield:
Eigentlich hat die Personalabteilung euch doch einen riesigen Gefallen getan, indem sie die Tätigkeitsbeschreibung von euch übertragen hat.
Viele würden das gar nicht machen, "weil die Stellen nicht da ist". Somit hat die PA euch doch den Klageweg geradezu geebnet. Wenn ihr wirklich sicher seid, dass eure Tätigkeitsbeschreibung eine E12 ist, dann muss man hier auch klagen. Das ist in dem Fall der richtige Weg. Wenn das nicht klappt, müsst ihr euch an die eigene Nase fassen, denn dann war eure Tätigkeitsbeschreibung doch keine E12.

Aber wie gesagt, wenn ihr sicher seid ist damit schonmal ein großer Streitpunkt (nämlich übertragene vs wirklich ausgeführte Tätigkeiten) vom Tisch. Dann ist der Weg zur Klage eigentlich deutlich. Vor diesem sollte man sich eigentlich auch nicht zu sehr scheuen, das Verwaltungsgericht ist die angedachte Schlichtungsstelle und auch ein AG sollte eine Klage sportlich nehmen und kein zerüttetes Verhältnis daraus ableiten.

WasDennNun:

--- Zitat von: sebbo83 am 19.04.2022 16:09 ---Ganz klares "Jaein"  ;)

--- End quote ---
Deine EG12 Vermutung beruht doch darauf, das du der Meinung bist, dass der Arbeitsvorgang Erstellung der Umweltberichte der Region das tarifliche Kriterium:
besondere Schwierigkeit und Bedeutung
oder
Spezialaufgaben

erfüllt.
Richtig?
Spezialaufgaben würde ich aus dem Bauch raus verneinen, klingt nach vielleicht seltenere aber "normale" Aufgabe und nicht nach exotische Nische.

und bei bSuB müsste man zunächst prüfen, welche Dinge dafür gewusst (angeeignet) werden müssen, die nicht im Studium gelehrt werden.
So habe ich es bisher immer verstanden, wie man da rangehen kann.

was_guckst_du:
...wieder mal ein Fall von nutzloser akademischer Diskussion...

...man hat entweder "den Arsch" und leitet eine Eingruppierungsfeststellungsklage ein oder man lässt es sein und hört auf zu heulen... 8)

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