Hallo,
letztes Jahr habe ich einen Versuch gestartet meine Eingruppierung von der Personalabteilung prüfen zu lassen. Daraufhin gab es eine Videokonferenz und nachträglich einigen Email- und Postverkehr. Unter anderem wurde meine Tätigkeitsdarstellung und -bewertung an die aktuellen Arbeiten angepasst. Meine Referatsleitung sowie mein Abteilungsleiter haben mir dabei viel geholfen und die volle Unterstützung zukommen lassen.
Die Tätigkeitsbeschreibung und -merkmale wurden von uns so erarbeitet, dass als Ergebnis mindestens eine E12 hätte rauskommen müssen, ehr sogar höher. Wir haben hierzu die Entgeltordnung zum TV-L herangezogen und gerade auf die hohe Verantwortung, die besondere Schwierigkeit der Aufgaben bzw. die Spezialaufgaben von mindestens 50 % (mindestens 1/3 führt nach Entgeltordnung zur entsprechend höheren Einstufung) hingewiesen.
Heute habe ich einen kurzen Zweizeiler von der Personalabteilung erhalten mit dem Inhalt, dass die Entgeltgruppe bestehen bleibt und im zweiten Satz, dass die übernommene Tätigkeitsdarstellung übernommen wurde.
Es gibt keine Begründung, keine Beurteilung, keine Auswertung, gar nichts. Ist das so üblich? Ich möchte gerne in Widerspruch gehen, aber kann keinen Widerspruch ohne jegliche Begründung aufbauen.
Gibt es im TV-L eine Regelung, ob nach der Überprüfung der Eingruppierung, eine Begründung oder Beurteilung erfolgt? Ich war sehr erstaunt, dass nach dem ganzen Prozess, der ein 3/4 Jahr gedauert hat, ein negativer Zweizeiler verschickt wird.