Autor Thema: Arbeitgeberwechsel im TvÖD Bund: Stufenübernahme möglich?  (Read 3910 times)

Pauline1910

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 :o kann ich meine Stufenlaufzeit, meine Stufe bei höherer Eingruppierung behalten?

Hallo,
ich wechsle gerade von einer TvÖD Bund 10/4 zu TvÖD Bund 13 er Stelle.  :-*
Mein neuer Arbeitgeber stuft mich bei 3 ein und übernimmt und die Stufenlaufzeit auch nicht. ???

Begründung: Eine Stufenübernahme bzw. Stufenlaufzeitübernahme ist leider nicht möglich, da die Eingruppierung des vorherigen Arbeitgebers nicht gleich ist mit der neuen auszuführenden Tätigkeit.
 :o

Was kann ich hier tun, damit ich meine Stufe 4 plus meine Laufzeit weiter bekomme?

Bastel

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Laufzeit beginnt wieder von vorne. Aber die Stufe müsste eigentlich erhalten bleiben. Der Bund bleibt ja weiterhin der AG oder?

WasDennNun

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Wenn in den Arbeitsverträgen beides mal der gleiche AG steht, dann steht dir die Stufe 4 zu.
Wenn es unterschiedliche AGs sind, dann Stufe 1.
Du kannst also getrost die Stellen antreten und dann halt zur not ein Gericht bemühen, den Personalern den Kalkrieselkopf zu waschen, sofern es kein AG wechsel ist.

Lars73

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Wenn in den Arbeitsverträgen beides mal der gleiche AG steht, dann steht dir die Stufe 4 zu.
Wenn es unterschiedliche AGs sind, dann Stufe 1.
Du kannst also getrost die Stellen antreten und dann halt zur not ein Gericht bemühen, den Personalern den Kalkrieselkopf zu waschen, sofern es kein AG wechsel ist.

Zu beachten ist dabei, dass bei auslaufen eines befristeten Vertrags mit E10 und Abschluss eines neuen Vertrags in der E13 auch nur Anspruch auf Stufe 1 besteht.
Dann wäre (wie auch beim Wechsel des Arbeitgebers) die Stufe zu verhandeln.