Das mit der Azubistelle verstehe ich nicht. Die wird, wenn ich "fertig" bin, von einer neuen PiA besetzt.
Ich bekäme dann auf Grund der tarifvertraglichen Regelung - so läuft es zumindest wohl dieses Jahr - eine der zum kommenden Schuljahr neu zu besetztenden Gruppenleitungsstellen. Nur hat die PiA, die jetzt fertig wird, keinen "Vorvertrag". Bei ihr ist EG S8a Stufe 2 also unstrittig, weil die PiA wie das Berufsanerkennungsjahr in der konsekutiven Ausbildung als einjährige Berufserfahrung anerkannt werden muss.
Zum ruhenden AV:
Wir hatten uns darauf verständigt, dass ich für die Dauer der Ausbildung auf eigenen Wunsch Sonderurlaub erhalte. Sonst wäre mir nur die Kündigung gebleiben und das Risiko wollte ich für den Fall des "Scheiterns" - drei Jahre können lang sein und (Groß-)Familienereignisse (Krankheit, Pflege, Tod) sind nicht planbar - nicht eingehen.
Ja, "hätte, könnte, sollte" bringt nichts. Da Erzieher gesucht werden, wird mein AG schon ein Interesse haben, mich zu behalten - zum niedrigst-möglichen Entgelt. Er wird mir von sich aus nicht mehr als EG S8a Stufe 2 anbieten. Daher möchte ich ja gerne wissen: Wie ist die Rechtslage?
Selbstredend kann ich mich auch bei anderen Arbeitgebern bewerben. Da halte ich aber alles über EG S8a Stufe 3 für utopisch.
So wie ich den Text von Levana verstehe, müsste ich der Anwendung der tarifvertraglichen Regelung widersprechen, um wieder in den "ruhenden" Arbeitsvertrag zurückzukehren, weil ich nur dann innerhalb des bestehenden Arbeitsverhältnisses höhergruppiert werden kann. Ist das so korrekt?
Damit stellt sich wieder die Frage vom Anfang:
Wenn ich das mache, wie müsste ich nach einer Rückkehr als Erzieherin auf (m)eine Zweikraftstelle im OG, die formal für KinderpflegerInnen nach EG S3 ausgeschrieben wird und auf der ich bislang mangels Ausbildung nach EG S2 vergütet wurde, objektiv korrekt eingruppiert werden? Vermutlich - stufengleich? - EG S3, weil ich ja nicht mehr ungelernt bin.
Wenn ich danach - wg. Personalmangel vielleicht schon "tags drauf" - eine nach EG S8a ausgeschreibene Stelle als Gruppenleitung bekomme, würde ich dann - stufengleich? - EG S8a erhalten? Oder ist das dann auch ein "neues Arbeitsverhältnis"?