Hallo Forengemeinde,
ich, derzeit Tarifbeschäftigter (E 15 TV-L) bei einer obersten Sächsischen Landesbehörde, habe die Möglichkeit eine Verbeamtung zu erhalten (seitens des AG wurden diesbezüglich Avancen gemacht - vorsichtig ausgedrückt).
Meine Frage ist nun, wann
theoretisch frühestmöglich die Besoldungsgruppe A 15 zu erreichen wäre? Ich säße in meiner Position bzw. auf meiner Stelle wohl angeblich sogar schon auf einer A 15 Stelle. Durch die Laufbahnverordnung wäre mal wohl erst einmal in A 13, dann (irgendwann?) in A 14 und dann nochmal (irgendwann?) in A 15?
Meine Interpretation von § 19 Abs. 4 der SächsLVO ist, dass wenn ein "in besonderem Maße übertreffendes" Gesamturteil vorliegt, die Wartezeit jeweils 1 Jahr beträgt, man also rechnerisch in 2 Jahren schon in der A 15 sein könnte. Oder übersehe ich hier etwas? Sind solche Beförderungen nach einem Jahr realistisch? Gibt es Ausnahmen von der Regel, also dass man beispielsweise auch direkt in A 15 verbeamtet wird? Oder man trotz Stelle auch nie in A 15 kommt?
Freue mich sehr über eure Antworten
