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[SN] Verbeamtung: Wann frühestens in A 15?

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EventuellBaldBeamter:
Hallo Forengemeinde,

ich, derzeit Tarifbeschäftigter (E 15 TV-L) bei einer obersten Sächsischen Landesbehörde, habe die Möglichkeit eine Verbeamtung zu erhalten (seitens des AG wurden diesbezüglich Avancen gemacht - vorsichtig ausgedrückt).

Meine Frage ist nun, wann theoretisch frühestmöglich die Besoldungsgruppe A 15 zu erreichen wäre? Ich säße in meiner Position bzw. auf meiner Stelle wohl angeblich sogar schon auf einer A 15 Stelle. Durch die Laufbahnverordnung wäre mal wohl erst einmal in A 13, dann (irgendwann?) in A 14 und dann nochmal (irgendwann?) in A 15?

Meine Interpretation von § 19 Abs. 4 der SächsLVO ist, dass wenn ein "in besonderem Maße übertreffendes" Gesamturteil vorliegt, die Wartezeit jeweils 1 Jahr beträgt, man also rechnerisch in 2 Jahren schon in der A 15 sein könnte. Oder übersehe ich hier etwas? Sind solche Beförderungen nach einem Jahr realistisch? Gibt es Ausnahmen von der Regel, also dass man beispielsweise auch direkt in A 15 verbeamtet wird? Oder man trotz Stelle auch nie in A 15 kommt?

Freue mich sehr über eure Antworten  :)



Opa:
Ich unterstelle, dass du die Laufbahnbefähigung bereits hast, ansonsten käme noch ein Vorbereitungsdienst dazu.

Die Wartezeit, die du ja schon selber gefunden hast, ist die gesetzliche Mindestdauer. Vor jeder Beförderung muss
- die Wartezeit erfüllt sein
- die Planstelle in der höheren Besoldungsgruppe vorhanden sein
- eine Bestenauslese unter allen Beförderungskandidaten getroffen werden, falls es nicht genug Planstellen für alle gibt

Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann (aber nicht: muss) dich der Dienstherr befördern.

Die dienstliche Beurteilung spielt dabei eine herausragende Rolle. Wie lax oder wie gewissenhaft bei euch beurteilt wird, kann von außen niemand einschätzen.

EiTee:
Die obersten Dienstbehörden können längere leistungsbezogene Mindestdienstzeiten bestimmen und Mindestdienstzeiten für die erste Beförderung nach der Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit festlegen.
Man sollte ergründen, was in der Behörde tatsächlich gilt.

Eine Beförderung im Jahresrhythmus kommt durchaus vor. Die Möglichkeit besteht somit. Da aber kein Anrecht auf eine Beförderung besteht, könntest Du auch bis zum Ende deiner Dienstzeit auf A13 hängen bleiben. Ob das in einer obersten Behörde realistisch ist? vermutlich nein.

Hol dir da die Meinungen von Kollegen ein, das wird Dir mehr bringen, als die Meinungen von hier.

EventuellBaldBeamter:

--- Zitat von: Opa am 15.04.2022 17:57 ---Ich unterstelle, dass du die Laufbahnbefähigung bereits hast, ansonsten käme noch ein Vorbereitungsdienst dazu.

--- End quote ---
Guter Punkt, Danke. Nein, die "Laufbahnbefähigung" liegt wahrscheinlich noch nicht vor. Ich bin seit etwa einem Jahr in meiner Dienststelle bzw. im Geltungsbereich des TV-L unterwegs (Anrechnung förderlicher Zeiten?). Ansonsten kämen hier wohl noch einmal weitere 18-24 Monate Vorbereitungsdienst in der A 13 hinzu, ehe es dann frühestens nach einem weiteren Jahr Wartezeit in die A 14 geht?


--- Zitat von: EiTee am 15.04.2022 17:58 ---Die obersten Dienstbehörden können längere leistungsbezogene Mindestdienstzeiten bestimmen und Mindestdienstzeiten für die erste Beförderung nach der Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit festlegen.
Man sollte ergründen, was in der Behörde tatsächlich gilt.

Eine Beförderung im Jahresrhythmus kommt durchaus vor. Die Möglichkeit besteht somit. Da aber kein Anrecht auf eine Beförderung besteht, könntest Du auch bis zum Ende deiner Dienstzeit auf A13 hängen bleiben. Ob das in einer obersten Behörde realistisch ist? vermutlich nein.

Hol dir da die Meinungen von Kollegen ein, das wird Dir mehr bringen, als die Meinungen von hier.

--- End quote ---
Okay, Danke. Das muss ich dann tatsächlich mal versuchen im Kollegenumfeld herauszufinden.

Lars73:
Wann war der Abschluss (Master)?
Gab es vorher Tätigkeiten bei anderen Arbeitgebern auf dem Level mit Masterabschluss?

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