War bei uns ähnlich:
Beschäftigte mit 100% Arbeitszeit geht in Beschäftigungsverbot, Mutterschutz und anschließender Elternzeit. Nach der Elternzeit wurde die vereinbarte Arbeitszeit auf 75% gesenkt. Nach der Elternzeit bestand noch Anspruch auf Resturlaub aus dem Jahr, in dem das Kind geboren ist. Dieser Urlaub wurde nach der Elternzeit genommen und mit 100% vergütet, obwohl die Arbeitszeit mit 75% vereinbart wurde.
Zur Ausgangsfrage des TE:
Bei einer 5-Tage-Woche entsteht bei 30 Tagen Urlaub pro Jahr ein Anspruch auf 2,5 Tage Urlaub pro Monat. 4 Monate * 2,5 Tage = 10 Tage. 10 Tage + 2 Tage Resturlaub = 12 Tage Urlaub mit 100% Vergütung, auch wenn sie im Zeitraum der verringerten Arbeitszeit genommen werden. Die restlichen 20 Urlaubstage mit Teilzeitvergütung. Wie das taggenaue 100%-Entgelt ermittelt wird, wird in dem von Lars73 verlinkten BMI-Runds ausführlich erläutert.