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Umrechnung Alturlaub bei Beginn Teilzeit

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BAT:
Wenn man einmal davon abweicht, den Urlaubstagen eine bestimmte Wertigkeit zu geben, wie es wohl bei der Rechtsprechung zu Alturlaub ist, muss man das auch konsequent so handhaben. Macht man aber nicht. Einmal so, einmalso. Rechstprechnung für den Müll.

WasDennNun:
Ob Müll, oder vielleicht noch nicht mit befasst, weil kein Ag/An es eingeklagt hat.
Oder sagt die Rechtsprechung tatsächlich, dass man nicht weniger Geld bekommen darf, wenn man Teilzeitangehäufte Urlaub in der Vollzeit nimmt?

Isie:
Nein, muss und darf man nicht. Es gibt eine tarifliche Regelung, die zwingend anzuwenden ist, außer wenn sie nach höchstrichterlicher Rechtsprechung gegen höherrangiges Recht verstößt. Der Arbeitnehmer hat einen tariflichen Anspruch auf Urlaubsentgelt nach dem Verdienstausfallprinzip. Eine gegenteilige Praxis bedarf einer tariflichen Regelung, sofern es sich nicht um die Fallgestaltung handelt, die höchstrichterlich gegenteilig entschieden wurde.

BAT:
Wo nimmt das denn ein Ende? Nach fast jeder Höhergrupprierung dürfte jemand noch Resturlaub aus der niedrigeren EG haben. Man wird also im Stundensatz, bei der Qualität der Arbeit, mehr entlastet, als es eigentlich vorgesehen ist. Wo soll das ein Ende nehmen?

Ein reiner Blick auf die Quantität, wie es die Gerichte tun, offenbart die mangelnde laterale Erkenntnis im Arbeitsrecht.

Isie:
Wenn die Tarifvertragsparteien die tarifliche Regelung angesichts der Rechtsprechung ändern wollen, um eine Gleichbehandlung zu bewirken, können Sie das tun. Wenn sie es nicht wollen, dann eben nicht und alle müssen mit der gefühlten Ungleichbehandlung leben.

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