Autor Thema: Abwägung in Sachen Diensthaftlichtversicherung  (Read 2597 times)

Docht

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Hallo Zusammen,

ich bin derzeit bei einer Sicherheitsbehörde im IT Bereich (tarif-)beschäftigt. Nun spiele ich mit dem Gedanken aus der Gewerkschaft auszutreten, da ich für mich festgestellt habe, es bringt mir nichts. Gestreikt wird eh nicht, in Themen Arbeitsrecht können mir die auch nicht gescheit weiterhelfen und die Diensthaftpflicht wäre noch der letzte Punkt. Da bin ich mir verdammt unsicher, ob ich die nun brauche oder nicht. Nun ich bin kein Lehrer, muss nicht auf Leute "aufpassen", Dienstklamotte hab ich auch nicht, Waffen ebenfalls nicht, Schlüssel sind auch kein Thema.

Also inwiefern würdet ihr mir in meiner Situation zu einer Diensthaftpflicht raten?

Organisator

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Antw:Abwägung in Sachen Diensthaftlichtversicherung
« Antwort #1 am: 19.04.2022 08:54 »
Ich kenne keinen Grund, für die eine Diensthaftpflichtversicherung sinnvoll wäre. In deinem Fall erst recht nicht. Kannst ja mal überlegen, wie du grob fahrlässig bzw. vorsätzlich einen Schaden verursachen kannst, den eine Versicherung überhaupt übernehmen würde.

was_guckst_du

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Antw:Abwägung in Sachen Diensthaftlichtversicherung
« Antwort #2 am: 19.04.2022 09:01 »
...hier gabs mal einen mehrere Tausend € hohen Schaden, weil ein Dienstfahrzeug nicht mit Benzin sondern mit Diesel betankt wurde...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

WasDennNun

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Antw:Abwägung in Sachen Diensthaftlichtversicherung
« Antwort #3 am: 19.04.2022 09:12 »
War da nicht auch mal so ein Fall mit Hubschrauberpiloten, die durch falsche Betankung da hätten belangt werden können.

Organisator

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Antw:Abwägung in Sachen Diensthaftlichtversicherung
« Antwort #4 am: 19.04.2022 09:33 »
und bei diesen beiden Fällen stellen sich die Fragen:
- Wurde der Beamte in Regress genommen?
- Hat die Versicherung diese Kosten übernommen (trotz grober Fahrlässigkeit?)

Johann

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Antw:Abwägung in Sachen Diensthaftlichtversicherung
« Antwort #5 am: 19.04.2022 11:57 »
Wäre höchstens noch sinnvoll, wenn du von Zuhause oder unterwegs arbeitest und nicht darauf achtest, dass du bspw. durch Eingabe von Logindaten in nicht durch VPN geschützte Administrationsumgebungen im öffentlichen Bereich Schaden verursachst, weil jemand bspw. ein Video von denen Fingerbewegungen bei Passworteingabe im ICE macht und anschließend Blödsinn damit macht.

Wenn du aber nur irgendwo im Büro hockst und deiner Arbeit nachgehst, ist das Risiko sehr gering, dass du mal eine Diensthaftpflicht in Anspruch nehmen müsstest. Fehler passieren, Schaden entsteht, ist halt so. In manchen Ministerien tritt der verantwortliche Minister nicht mal bei einer Schadenssumme von 500.000.000€ zurück.

egotrip

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Antw:Abwägung in Sachen Diensthaftlichtversicherung
« Antwort #6 am: 19.04.2022 16:54 »
Bei meinem vorherigen AG (auch öD) hatte ich eine Berufshaftpflicht, da ich dort zur verantwortlichen Elektrofachkraft bestellt war.

Bei meinem jetzigen AG (öD, technisch im Strafvollzug) habe ich lediglich noch eine Schlüsselversicherung für den Fall der Fälle.


Mask

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Antw:Abwägung in Sachen Diensthaftlichtversicherung
« Antwort #7 am: 19.04.2022 17:00 »
Mein Prof für Beamtenrecht an der FH hat damals gesagt: "Als ich nach Jahren feststellte, dass selbst die inkompetentesten aller Kollegen trotz Fehler am Fließband nicht zur Rechenschaft gezogen wurden, beschloss ich die 3 Mark pro Monat für die Diensthaftpflicht auch zu sparen". Klingt erstmal drastisch, hat aber wie jeder blöde Spruch einen wahren Kern. Ich bin jetzt 18 Jahre dabei, war auf Kommunal- und Landesebene und habe keinen einzige Fall mitbekommen, bei dem jemand eine Diensthaftpflicht gebraucht hätte.

Docht

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Antw:Abwägung in Sachen Diensthaftlichtversicherung
« Antwort #8 am: 23.04.2022 22:35 »
Dienstfahrzeuge führe ich ebenfalls nicht und eine Ausübung als Pilot habe ich auch nicht. So wie ich es herauslese, haltet ihr eine Diensthaftlicht in meinem Fall für nicht erforderlich? Auch nicht, wenn jemand meine Kennwörter knacken könnte? Falls man hat etwas falsch konfiguriert oder doch etwas vergisst bei der Arbeit bzw. nachlässig ist, ist man abgesichert oder bedarf es hier wirklich einer Diensthaftpflichtversicherung, weil die Dienststelle einem schon beim Kleinsten in den Regress nehmen kann?

Mask

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Antw:Abwägung in Sachen Diensthaftlichtversicherung
« Antwort #9 am: 24.04.2022 09:15 »
einer Diensthaftpflichtversicherung, weil die Dienststelle einem schon beim Kleinsten in den Regress nehmen kann?
Die Dienststelle kann einen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit in Regress nehmen, Vorsatz ist klar und grober Fahrlässigkeit hat hohe Hürden.

WasDennNun

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Antw:Abwägung in Sachen Diensthaftlichtversicherung
« Antwort #10 am: 24.04.2022 10:48 »
Ist eigentlich bei Rot über die Ampel zu fahren, wenn die Ampel schon über eine Sekunde Rot war, schon grobe Fahrlässigkeit?

Opa

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Antw:Abwägung in Sachen Diensthaftlichtversicherung
« Antwort #11 am: 24.04.2022 11:52 »
Ist eigentlich bei Rot über die Ampel zu fahren, wenn die Ampel schon über eine Sekunde Rot war, schon grobe Fahrlässigkeit?
Wenn man beschleunigt hat, um noch schnell rüberzukommen: Wird in der Regel als Vorsatz ausgelegt. Wenn man die Ampel „nur übersehen“ hat, ist es (zumindest) grobe Fahrlässigkeit, da man die im Verkehr erforderliche Sorgfalt wider besseren Wissens verletzt hat.

2strong

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Antw:Abwägung in Sachen Diensthaftlichtversicherung
« Antwort #12 am: 24.04.2022 18:42 »
Deckt die Versicherung denn grobe Fahrlässigkeit überhaupt ab? Vorsatz ist nie und grobe Fahrlässigkeit sind regelmäßig nicht abgedeckt und für einfache Fahrlässigkeit haftet man weder als Beamter, noch als Tarifbeschäftigter.

vip3r

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Antw:Abwägung in Sachen Diensthaftlichtversicherung
« Antwort #13 am: 25.04.2022 20:54 »
Ja, das tut sie ... und wird sogar häufig ausdrücklich damit beworben. Ausgeschlossen sind grundsätzlich nur Vorsatz, einzelne Berufsgruppen und bestimmte Tätigkeiten. Nach meiner Recherche gleichen sich die Versicherungsbedingungen der meisten Anbieter schon sehr stark bzw. sind in weiten Teilen sogar im Wortlaut identisch.

Ich habe mir bei reiner Verwaltungstätigkeit mit Blick auf etwaige Vermögensschäden vorsichtshalber eine zugelegt und hoffe, sie nie in Anspruch nehmen zu müssen. Wichtig ist eben (wie bei allen Versicherungen), vorab die Bedingungen genau zu prüfen und zu schauen, ob einer der dort genannten Ausschlüsse für einen persönlich die ganze Versicherung ad absurdum führt.

Beispiel: Ausgeschlossen sind "Verstöße bei Zahlungsakten". Heißt, dass eine solche Versicherung für den klassischen Stadtkassen-Sachbearbeiter i.d.R. ziemlich sinnlos sein dürfte. Zur IT kann ich aus dem Stehgreif nichts sagen und kann deshalb nur den Rat geben, einfach mal Punkt für Punkt die gesamten Bedingungen durchzugehen und mit der individuellen Tätigkeit abzugleichen.
« Last Edit: 25.04.2022 21:09 von vip3r »

Organisator

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Antw:Abwägung in Sachen Diensthaftlichtversicherung
« Antwort #14 am: 26.04.2022 08:13 »
Ich habe mir bei reiner Verwaltungstätigkeit mit Blick auf etwaige Vermögensschäden vorsichtshalber eine zugelegt und hoffe, sie nie in Anspruch nehmen zu müssen.

Mein Prof für Beamtenrecht an der FH hat damals gesagt: "Als ich nach Jahren feststellte, dass selbst die inkompetentesten aller Kollegen trotz Fehler am Fließband nicht zur Rechenschaft gezogen wurden, beschloss ich die 3 Mark pro Monat für die Diensthaftpflicht auch zu sparen". Klingt erstmal drastisch, hat aber wie jeder blöde Spruch einen wahren Kern. Ich bin jetzt 18 Jahre dabei, war auf Kommunal- und Landesebene und habe keinen einzige Fall mitbekommen, bei dem jemand eine Diensthaftpflicht gebraucht hätte.

Es scheint dann wohl so, als wäre dann eine Dienshaftpflicht so sinnvoll wie eine Versicherung gegen Schäden durch homöophatische "Arznei"mittel.