Autor Thema: Trennungsgeld während Wiedereingliederung  (Read 1662 times)

Docht

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 4
Trennungsgeld während Wiedereingliederung
« am: 18.04.2022 22:44 »
Bei uns kommt demnächst ein Kollege (Tarifbeschäftigter) aus der Krankheit zurück und soll erst mal eine betriebliche Wiedereingliederung (Hamburger Modell) machen. Da er an dem Dienstort noch keine Wohnung hat, muss er sich noch eine suchen und will erst mal Trennungsgeld beziehen. Geht das überhaupt? Während der Wiedereingliederung ruht ja das Arbeitsverhältnis und der Kollege bekommt weiter Krankengeld von der Krankenkasse. Ist damit ein Bezug von Trennungsgeld dennoch möglich oder ist TG an die Bezüge gebunden?

flip

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 544
Antw:Trennungsgeld während Wiedereingliederung
« Antwort #1 am: 19.04.2022 21:28 »
Solange der Kollege Krankengeld bezieht geht das nicht. Außerdem muss er aufpassen, es gibt eine Ausschlussfrist von einem Jahr.
d.h. wenn der Anlass (z.B. die Versetzung) langer als ein Jahr zurückliegt, gibts kein Trennungsgeld.

Docht

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 4
Antw:Trennungsgeld während Wiedereingliederung
« Antwort #2 am: 23.04.2022 22:32 »
Huch, also während Wiedereingliederung muss der Beschäftigte die Unterkunft, trotz niedrigen Krankengeldbezug, noch selbst tragen. Unter uns, da würde ich dem Kollegen raten, weiter krank zu bleiben. Da muss er wenigstens nur eine Unterkunft bezahlen. Soweit ich weiß, hatte er schon mal einige Zeit Trennungsgeld bezogen. Könnte man die Bewilligung nicht einfach verlängern oder wie ist das mit der Ausschlussfrist genau gemeint?