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[NW] Neue Alimentierung für Beamte mit Kindern

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dabbelju:

--- Zitat von: skleinehakenkamp am 19.04.2022 13:56 ---Danke für Eure Anregungen, da ist echt ein Denkfehler bei mir drin.

Bisher war tabellarisch immer Stufe I und Stufe II angegeben, danach im Text weitere "ERHÖHUNGS(!)"-Beträge für weitere Kindern.

Jetzt sind Stufen I, II und III tabellarisch angegeben. Folglich gibt es ab nicht bereits ab Kind 2 "Erhöhungsbeträge", sondern es gibt einen eigenen Stufenwert für Stufe 3 - erst ab Kind 3 wird erhöht.

(gerundet))
Also nicht: 150 + 330 + 860 + 830 = 2.170

Sondern: 150 + 860 + 830 = 1.840  (FZ plus kinderbezogener FZ)
Oder: 860 + 830 = 1690 (FZ plus Erhöhungsbetrag kinderbezogener FZ).

Nicht herrausbekommen konnte ich die für mich neue Frage, ob FZ Stufe 3 die Stufe 1 "konsumiert". Das steht weder im Gesetz noch in der Anlage ganz konkret.

Das Merkblatt der Finanzverwaltung aus 2016 (https://www.finanzverwaltung.nrw.de/sites/default/files/asset/document/mb_famz.pdf) spricht aber:

"Besoldungsberechtigte, die Anspruch auf den Familienzuschlag Stufe 1 und auf den Familienzuschlag für Kinder haben, erhalten sowohl den Familienzuschlag der Stufe 1 als auch den Unterschiedsbetrag zwischen der Stufe 1 und den weiteren Stufen (kinderbezogener Teil des Familienzuschlags - KFZ -)."

Danach geht es wirklich nur um den FZ Stufe 1 plus den Erhöungsbetrag des kinderbezogenen FZ (Stufe 2 bis X). Das wäre dann die dritte Lösung oben mit 1.690 EUR.

Das lässt sich mit der Lesart dann leider sogar mit dem Rechner von öffentlicher-dienst.info nachvollziehen und damit verifizieren.

Der Verlauf ist dann wie folgt:

805,05 (2020)
1.214,31 (2021)
1.688,31 (ab 12/2021)

Immer noch okay.

Danke für den konstruktiven Austausch!

--- End quote ---

Immer noch okay, das finde ich auch. Und über fast 5000 Euro Bruttonachzahlung freut man sich zu Weihnachten 2022 sicher auch!

lim01:

--- Zitat von: NvB am 19.04.2022 12:36 ---Äh, du hast da ein paar Rechenfehler drin.

(alle folgenden Werte beziehen sich auf: verheiratet mit drei Kindern)

Familienzuschlag vor dem 01.01.21
= 793,92€

Familienzuschlag ab dem 01.01.21
= 1214,31€

Familienzuschlag mit 3 Kindern Mietstufe 3 ab 01.12.22
= 1698,38€

Das wären die richtigen Sätze.

--- End quote ---


Hallo,
ich würde gerne wissen, wie sich der gesamte Familienzuschlag mit Berücksichtigung der Mietstufe berechnen lässt. Gibt es hierfür eine Tabelle bzw. einen Rechner?

Danke im Voraus
 

skleinehakenkamp:
Die Rechner scheinen noch nicht aktualisiert. Der von öffentlicher-dienst.info auch noch nicht.

Aber unter

https://lv.recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=20332&ver=8&val=20332&sg=0&menu=0&vd_back=N

die Anlage 6 aufrufen, dort auf Seite 2 stehen übersichtlich die Werte.

Die Mietestufe erfährst Du hier: https://www.wohngeld.org/mietstufe.html

Und zur genauen Anwendung lohnt sich dieser Faden hier  :D

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