Hallo in die Runde,
ich habe eine Zusage für den gehobenen nichttechnischen Dienst und müsste in der nächsten Woche den Studienplatz schriftlich zu- oder absagen. Da ich noch auf eine andere Rückmeldung warte, die ich in der nächsten Woche noch nicht bekommen werden, frage ich mich jetzt, ob ich den Studienplatz schriftlich zusagen und später u.U. noch absagen kann. Ich unterschreibe ja nur die Studienplatzannahme ohne "Vertragliches" (bzw Beamtenrechtliches, da dieses ja erst nach der Ernennung greift) und müsste doch eigentlich erst mit der Ernennung zum Beamten auf Widerruf an meine Zusage gebunden sein oder sehe ich das falsch?
(Das Studium ist übrigens noch einige Monate hin, sodass auch nach einer Absage von mir in den nächsten Wochen definitiv noch jemand anderes meinen Platz erhalten könnte :-))
Ich freue mich über eure Einschätzung!