Autor Thema: Beförderung A9>A10  (Read 7377 times)

Herr Buch

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Beförderung A9>A10
« am: 20.04.2022 22:24 »
Hallo zusammen,

schön hier sein zu dürfen :-) Ich habe eine Frage zur Beförderung. Beispielsweise wird man von A9 auf A10 befördert. Stichtag ist zufällig der 01.07.22 für die Beförderung. Ab wann ist man dann A10 und ab wann bekommt man das höhere Gehalt ? Mein Chef meinte, dass der 01.07 zwar Stichtag sei, die Ernennung und Aushändigung der Urkunde sich aber aber über Monate ziehe. Also dass hätte ja dann ziemliche Konsequenzen für die nächste Beförderung und meinen Geldbeutel, da man ja die Monate ab dem Stichtag bis zur Aushändigung verliert (Voraussetzungen für A10 sind als gegeben zu bewerten).

Danke für die Antwort !

xap

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Antw:Beförderung A9>A10
« Antwort #1 am: 20.04.2022 22:55 »
Es gilt der Termin der Aushändigung der Urkunde oder, soweit ich weiß, ein dort vermerkter Termin in der Zukunft. Rückwirkende Beförderungen sind unzulässig. Man kann aber rückwirkend in eine höhere Planstelle eingewiesen werden und bekommt in diesem Fall bis zu 3 Monate rückwirkend die höhere Besoldung.

Herr Buch

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Antw:Beförderung A9>A10
« Antwort #2 am: 20.04.2022 23:11 »
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Also ist es leider wirklich so, dass man warten muss, obwohl der Stichtag schon rum ist. Und wenn sich die Personalabteilung mehr Zeit lässt…- naja man kann wohl nicht alles sofort haben ;-)

Oh - vielleicht noch ein Frage: Wie lange hat es bei so durchschnittlich gedauert ? Muss man wirklich mit mehreren Monaten rechnen ?

EiTee

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Antw:Beförderung A9>A10
« Antwort #3 am: 21.04.2022 00:03 »
Wen jucken ein paar Monate wenn es keinen Anspruch auf eine Beförderung gibt?

Die rückwirkende Einweisung, die von xap beschrieben wurde, findet bei uns regelmäßig statt. Die Gründe dafür können absolut unterschiedlicher Natur sein. Oftmals warte ich auf die Urkunden, aber nie länger als die 3 Monate.

Ich bekomme i.d.R. zum Ende Q1 mitgeteilt, wie viele Beschäftige befördert werden können. In meinem Verantwortungsbereich herrscht kein Beförderungsstau. Kann befördert werden, dann wird befördert. Da bei uns die Beurteilungen der einzelnen Besoldungsgruppen jeweils unterschiedliche Stichtage haben, lässt sich das ganze relativ einfach planen. Im Jahresrhythmus befördert zu werden ist Luxus. Das Problem habe ich aber nicht, da bspw. A10 zum 30.06 und A11 30.09 den Stichtag hat.





Herr Buch

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Antw:Beförderung A9>A10
« Antwort #4 am: 21.04.2022 14:33 »
Auch hier nochmals Danke für die Antwort !

emdy

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Antw:Beförderung A9>A10
« Antwort #5 am: 21.04.2022 22:41 »
Es gibt Behörden, in denen zwischen Beurteilungsstichtag und Beförderung 9 Monate vergehen. Wie so oft ist man hier als Beamter der Willkür von Leuten ausgeliefert, für die 200 € mehr oder weniger in der Tasche keinen Unterschied mehr machen. Die rückwirkende Beförderung ist möglich (es erfolgt eine Nachzahlung) , jedoch maximal drei Monate zurück.

Bundeshaushaltsordnung (BHO)
§ 49 Einweisung in eine Planstelle
(1) Ein Amt darf nur zusammen mit der Einweisung in eine besetzbare Planstelle verliehen werden.
(2) Wer als Beamter befördert wird, kann mit Wirkung vom Ersten des Monats, in dem seine Ernennung wirksam geworden ist, in die entsprechende, zu diesem Zeitpunkt besetzbare Planstelle eingewiesen werden. Er kann mit Rückwirkung von höchstens drei Monaten, zum Ersten eines Monats, in eine besetzbare Planstelle eingewiesen werden, wenn er während dieser Zeit die Obliegenheiten dieses oder eines gleichwertigen Amtes wahrgenommen und die beamtenrechtlichen Voraussetzungen für die Beförderung erfüllt hat.

xap

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Antw:Beförderung A9>A10
« Antwort #6 am: 21.04.2022 23:15 »
Eine rückwirkende Beförderung ist unwirksam (§12 BBG). Das steht aber oben auch schon. Eine Planstelleneinweisung ist davon unberührt.

algo86

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Antw:Beförderung A9>A10
« Antwort #7 am: 25.04.2022 18:01 »
Kann mir das mal jemand erklären, wie man planstelle von der Beförderung trennt? Es gilt doch der Grundsatz keine Beförderung ohne planstelle und keine planstelle ohne Beförderung.

emdy

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Antw:Beförderung A9>A10
« Antwort #8 am: 25.04.2022 18:43 »
Kann mir das mal jemand erklären, wie man planstelle von der Beförderung trennt? Es gilt doch der Grundsatz keine Beförderung ohne planstelle und keine planstelle ohne Beförderung.

Wirkt auf mich auch befremdlich.

Xap hat aber Recht, die Rechtsgrundlagen sind beide genannt. Als Antwort reicht wohl, dass es zwei unterschiedliche Rechtsgebiete sind (Haushaltsrecht, Beamtenrecht) und man die höhere Besoldung gewähren können will ohne durch eine rückwirkende Ernennung andere dienstrechtliche Probleme zu schaffen, die ich nur grob erahnen kann.