Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Beförderung A9>A10
emdy:
Es gibt Behörden, in denen zwischen Beurteilungsstichtag und Beförderung 9 Monate vergehen. Wie so oft ist man hier als Beamter der Willkür von Leuten ausgeliefert, für die 200 € mehr oder weniger in der Tasche keinen Unterschied mehr machen. Die rückwirkende Beförderung ist möglich (es erfolgt eine Nachzahlung) , jedoch maximal drei Monate zurück.
Bundeshaushaltsordnung (BHO)
§ 49 Einweisung in eine Planstelle
(1) Ein Amt darf nur zusammen mit der Einweisung in eine besetzbare Planstelle verliehen werden.
(2) Wer als Beamter befördert wird, kann mit Wirkung vom Ersten des Monats, in dem seine Ernennung wirksam geworden ist, in die entsprechende, zu diesem Zeitpunkt besetzbare Planstelle eingewiesen werden. Er kann mit Rückwirkung von höchstens drei Monaten, zum Ersten eines Monats, in eine besetzbare Planstelle eingewiesen werden, wenn er während dieser Zeit die Obliegenheiten dieses oder eines gleichwertigen Amtes wahrgenommen und die beamtenrechtlichen Voraussetzungen für die Beförderung erfüllt hat.
xap:
Eine rückwirkende Beförderung ist unwirksam (§12 BBG). Das steht aber oben auch schon. Eine Planstelleneinweisung ist davon unberührt.
algo86:
Kann mir das mal jemand erklären, wie man planstelle von der Beförderung trennt? Es gilt doch der Grundsatz keine Beförderung ohne planstelle und keine planstelle ohne Beförderung.
emdy:
--- Zitat von: algo86 am 25.04.2022 18:01 ---Kann mir das mal jemand erklären, wie man planstelle von der Beförderung trennt? Es gilt doch der Grundsatz keine Beförderung ohne planstelle und keine planstelle ohne Beförderung.
--- End quote ---
Wirkt auf mich auch befremdlich.
Xap hat aber Recht, die Rechtsgrundlagen sind beide genannt. Als Antwort reicht wohl, dass es zwei unterschiedliche Rechtsgebiete sind (Haushaltsrecht, Beamtenrecht) und man die höhere Besoldung gewähren können will ohne durch eine rückwirkende Ernennung andere dienstrechtliche Probleme zu schaffen, die ich nur grob erahnen kann.
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