Es gibt Behörden, in denen zwischen Beurteilungsstichtag und Beförderung 9 Monate vergehen. Wie so oft ist man hier als Beamter der Willkür von Leuten ausgeliefert, für die 200 € mehr oder weniger in der Tasche keinen Unterschied mehr machen. Die rückwirkende Beförderung ist möglich (es erfolgt eine Nachzahlung) , jedoch maximal drei Monate zurück.
Bundeshaushaltsordnung (BHO)
§ 49 Einweisung in eine Planstelle
(1) Ein Amt darf nur zusammen mit der Einweisung in eine besetzbare Planstelle verliehen werden.
(2) Wer als Beamter befördert wird, kann mit Wirkung vom Ersten des Monats, in dem seine Ernennung wirksam geworden ist, in die entsprechende, zu diesem Zeitpunkt besetzbare Planstelle eingewiesen werden. Er kann mit Rückwirkung von höchstens drei Monaten, zum Ersten eines Monats, in eine besetzbare Planstelle eingewiesen werden, wenn er während dieser Zeit die Obliegenheiten dieses oder eines gleichwertigen Amtes wahrgenommen und die beamtenrechtlichen Voraussetzungen für die Beförderung erfüllt hat.