Autor Thema: Problem mit Verrechnung die Resturlaubstage  (Read 1373 times)

Danna

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Hallo🤗,
ich hoffe ,dass mir jemand helfen kann.
Es geht darum ,dass ich ein befristeten Arbeitsvertrag (01.08.21 bis 31.07.22) habe.
Mein Arbeitgeber wurde darüber informiert, dass ich aufgrund Umzug mein Vertrag nicht verlängern wird.
Jetzt ist meine Frage wie man rechnet Resturlaubstage?
Ich habe Anspruch auf 30 Urlaubstage. 12 Tage für das Jahr 2021 (August-Dec) habe ich schon genommen.
Wie wird jetzt für das Jahr 2022 Urlaub verrechnet? Ob ich noch 18 Resturlaubstage zur Verfügung habe,oder habe ich Anspruch auf 20 Tage  gesetzliche Mindesturlaub, weil mein Vertrag sich in 2 Jahrhälfte endet?

Vielen Dank !🤗


Kommunalgenie

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Antw:Problem mit Verrechnung die Resturlaubstage
« Antwort #1 am: 21.04.2022 08:50 »
Der Urlaubsanspruch beträgt 18 Kalendertage, bei einer Verteilung der Arbeitszeit auf 5 Wochentage. Urlaubsjahr ist das Kalenderjahr.

Maggus

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Antw:Problem mit Verrechnung die Resturlaubstage
« Antwort #2 am: 21.04.2022 09:26 »
Beim Ausscheiden zum 31.07. besteht der Anspruch auf den kompletten gesetzlichen Urlaub. Bei einer 5-Tage-Woche somit 20 Tage. Die Zwölftelung ist in diesem Fall nicht für den gesetzlichen Urlaubsanspruch anzuwenden.
Ob aus dem Jahr 2021 noch ein Resturlaubsanspruch besteht kann nicht beantwortet werden, da es hierzu einer Übertragung des Arbeitgebers über den 31.03. diesen Jahres hinaus bedurfte.

Wdd3

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Antw:Problem mit Verrechnung die Resturlaubstage
« Antwort #3 am: 21.04.2022 09:48 »
Lt. TE ist der Urlaub 2021 genommen worden. Daher steht kein Rest zur Debatte.