Autor Thema: Rechtlich: Fremde Leute als Hilfe nutzen  (Read 2077 times)

Stressant

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Rechtlich: Fremde Leute als Hilfe nutzen
« am: 21.04.2022 09:28 »
Guten Tag,

ich arbeite im öffentlichen Dienst in einer der vielen Kammern (Anlehnung an TVÖD) und bin von den Weisungen meines Vorgesetzten etwas verwundert:

Wir haben einen Technologiedemonstrator, den wir für Veranstaltungen be- und entladen müssen. Dieser wiegt ca. 200+ kg und soll deswegen zu 3t Be- und Entladen werden. Da in das Auto nur 2 Leute reinpassen und mehr nicht für die Veranstaltung gebraucht werden, bekommen zwei Leute diese Aufgabe und wir sollen fremde Leute (die nicht zum Unternehmen gehören) auf Veranstaltungen fragen, ob die uns beim Be- und Entladen helfen.

Rein rechtlich sagt mit schon mein Menschenverstand, dass das irgendwie nicht klug ist. Hat da jemand für mich Argumentationshilfen oder Paragraphen die das belegen? Rein theoretisch findet man auf Veranstaltungen immer nette Leute die einem Helfen, aber das finde ich ist kein professionelles Vorgehen, weil da auch Gefahren mit einhergehen.

Viele Grüße
Stressant

Herbert Meyer

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Antw:Rechtlich: Fremde Leute als Hilfe nutzen
« Antwort #1 am: 21.04.2022 10:36 »
Sehe da zwei Ansatzpunkte:

Arbeitsschutz. Wer haftet, wenn die externe Person dir etwas auf die Füße fallen lässt? Wäre dadurch vielleicht sogar die Bewertung als Arbeitsunfall gefährdet? Diese Frage würde ich schriftlich an den Sicherheitsbeauftragten richten.

Versicherungen: Wer zahlt, wenn die externe Person etwas zerdeppert? Ich kann mir gut vorstellen, dass das in vielen Versicherungen, die Unternehmen / Behörden abschließen können, bereits als grobe Fahrlässigkeit gewertet wird. Und dass eine zufällige externe Person eine Haftpflichtversicherung besitzt, ist auch nicht per se sichergestellt (z. B. Geflüchtete). Diese Frage würde ich an eine Verwaltungseinheit richten.

Damit hast du deine Pflicht wahrscheinlich getan. Wie es in diesem Forum häufig so schön hieß: Man soll sich die Probleme des Dienstherren nicht zu seinen eigenen Problemen machen.

Isie

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Antw:Rechtlich: Fremde Leute als Hilfe nutzen
« Antwort #2 am: 21.04.2022 10:51 »
Die Ansatzpunkte finde ich gut. Eine Alternative könnte sein, dass man die Inhaber der Veranstaltungsräume offiziell darum bittet, einen Helfer für das Entladen und Beladen zur Verfügung zu stellen.

bgler

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Antw:Rechtlich: Fremde Leute als Hilfe nutzen
« Antwort #3 am: 22.04.2022 18:11 »
Arbeitsschutz. Wer haftet, wenn die externe Person dir etwas auf die Füße fallen lässt? Wäre dadurch vielleicht sogar die Bewertung als Arbeitsunfall gefährdet? Diese Frage würde ich schriftlich an den Sicherheitsbeauftragten richten.

Nein, die Anerkennung als Arbeitsunfall wäre dadurch nicht gefährdet.

Gartenilse

  • Gast
Antw:Rechtlich: Fremde Leute als Hilfe nutzen
« Antwort #4 am: 04.05.2022 11:48 »
Wie bewegt Ihr denn das Teil? Doch hoffentlich nicht manuell?
Gibt es für diese Tätigkeit eine Gefährdungsbeurteilung (generelle Pflicht für alle Arbeitsplätze)?

https://www.dguv.de/fbhl/sachgebiete/physische-belastungen/praevention/index.jsp

Nach dem TOP-Prinzip sollten technische und keine organisatorischen Maßnahmen an erster Stelle stehen, sprich eine geeignete Hebe-/Ziehvorrichtung muss her, z. B. ein Hubwagen in Verbindung mit absenkbarer Ladebordwand oder was weiß ich... ich habe keine Ahnung, wie Euer Technologiedemonstrator aussieht oder welche Abmessungen er hat.
Der AG hat alles zu tun, um Gefährdungen vorzubeugen. Und Fremde hinzuzuziehen, die vielleicht in dem Moment gar nicht verfügbar sind bzw. wiederum von ihrem AG keine Arbeitsanweisung dafür erhielten, halte ich für sehr gewagt. U. U. macht Euer AG sich da strafbar, wenn es zum Arbeitsunfall kommt.
Nur wenn klar ist, dass KEINE technische Lösung machbar ist, kann bei Veranstaltungen Personal und/oder Equipment dafür ausgeschrieben werden.
Würde ich als AG aber nicht tun, sondern eine generelle Lösung dafür bevorzugen.