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TV-L Umzugskosten

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MoLa:
Hallo ihr Lieben,

Gibt es eine Möglichkeit vom Arbeitgeber eine Pauschale o.ä. zu bekommen, wenn man durch den Jobwechsel umziehen muss (630km)? Es handelt sich bei mir um den selben Chef, aber eine andere Arbeitsstelle.

Danke und liebe Grüße!

WasDennNun:
Tariflich gibt es da mWn nichts.
Steuerlich schon.
Und wenn der AG lieb ist, kann er dir eine Zulage zahlen.
(z.B. nach §16.5 TV-L)

Lars73:
§ 23 (4) TV-L
"Für die Erstattung von Reise- und Umzugskosten sowie Trennungsgeld finden
die Bestimmungen, die für die Beamtinnen und Beamten des Arbeitgebers jeweils
gelten, entsprechende Anwendung."
 
Man muss also schauen wie die Landesregelungen aussehen. Dabei spielt ggf. der Grund für den Jobwechsel eine Rolle. Wenn der Arbeitgeber diesen vorgibt hat man deutlich leichter Ansprüche als wenn man selber wechseln will.

WasDennNun:
Gilt dieser Passus auch bei AG wechsel?

Lars73:
Soweit landesrechtlich auch bei der Einstellung Ansprüche bestehen. Ggf. ist dies davon abhängig ob bei der Einstellung eine entsprechende Zusage erteilt wurde. Muss man ggf. im Rahmen der Vertragsverhandlungen klären.

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