Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
TV-L Sonderzahlung / Weihnachtsgeld
(1/1)
MoLa:
Hallo ihr Lieben,
Ich habe bis Ende Oktober im TV-L in NRW gearbeitet. Anschließend wurde ich im TV-L in Bayern angestellt. Zwischen den Anstellungen gab es keine Pause oder Arbeitslosenzeit.
Die Sonderzahlung zum Jahresende (bzw. Weihnachtsgeld) wird ja anteilig für die Monate ausgezahlt, die man an der jeweiligen Dienststelle gearbeitet hat. Daher wurde mir diese anteilig nur ab November ausgezahlt. Ist das korrekt oder hätte ich auch für die vorherigen Monate die Sonderzahlung erhaten müssen, da ich ja auch zuvor im TV-L angestellt war?
Lieben Dank und liebe Grüße
WasDennNun:
Ja, korrekt.
--- Zitat von: MoLa am 21.04.2022 17:45 ---Die Sonderzahlung zum Jahresende (bzw. Weihnachtsgeld) wird ja anteilig für die Monate ausgezahlt, die man an der jeweiligen Dienststelle gearbeitet hat.
--- End quote ---
Nicht Dienststelle, sondern Arbeitgeber.
Und den hast du ja gewechselt.
egotrip:
Um das zu ergänzen:
Stichtag ist jeweils der erste Dezember, an dem man ein Arbeitsverhältnis bei dem Arbeitgeber haben muss, gegen den sich die Ansprüche richten.
Am ersten Dezember galt dein Arbeitsverhältnis gegen den Arbeitgeber "Bayern", daher ist dein Anspruch gegen diesen anteilig für die beschäftigten Monate.
Gegen den Arbeitgeber "NRW" können keine Ansprüche bestehen, da dort zum Stichtag kein Arbeitsverhältnis bestand.
Navigation
[0] Message Index
Go to full version