Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Neue Stelle u. neue Entgeltgruppe, Erfahrungsstufe?
Joga:
Hallo,
ich habe bei einer internen Stellenausschreibung die Zusage erhalten.
Jetzt bekomme ich einen neuen Arbeitsvertrag, da die Stellenbeschreibung ganz anders und die Entgeltgruppe eine Stufe höher ist.
Ich bin nach 20 Jahren einschlägiger Berufserfahrung (Nachweis durch Arbeitszeugnisse) im IT-Bereich bei meiner Einstellung in EG 11 Stufe 3 eingruppiert worden. Vor 2½ Jahren hat man mir nur die Stufe 2 angeboten und ich konnte noch auf die Stufe 3 verhandeln. *ich dachte, toller Kerl, hast gut verhandelt* :-[
Ich würde jetzt in die Entgeltgruppe 12 und wieder in Stufe 3 kommen.
Meine Frage: kann ich meine jetzige Erfahrungsstufe mit dem neuen Arbeitsvertrag anpassen lassen?
Schon mal vielen Dank
mj23:
Da es sich nicht um ein neues Arbeitsverhältnis handelt, gelten die Regelungen zur Höhergruppierung: Sutfengleich unter Verlust der Stufenlaufzeit.
Es gibt gegebenfalls noch Möglichkeiten mit dem AG über eine Stufenlaufzeitverkürzung oder Zulage zu verhandeln. Anspruch besteht jedoch nicht.
Auch bei der ursprünglichen Einstellung musste der AG bei einschlägiger Berufserfahrung nur Stufe 3 geben. Alles andere wäre eine Kann-Regelung zu Anerkennung förderlicher Zeiten.
Man spricht umgangssprachlich zwar oft von "Erfahrungsstufen", die Stufen der Entgeltgruppen bilden jedoch keine Stufen, die Erfahrung abbilden.
WasDennNun:
--- Zitat von: Joga am 22.04.2022 07:42 ---Hallo,
ich habe bei einer internen Stellenausschreibung die Zusage erhalten.
Jetzt bekomme ich einen neuen Arbeitsvertrag, da die Stellenbeschreibung ganz anders und die Entgeltgruppe eine Stufe höher ist.
Ich bin nach 20 Jahren einschlägiger Berufserfahrung (Nachweis durch Arbeitszeugnisse) im IT-Bereich bei meiner Einstellung in EG 11 Stufe 3 eingruppiert worden. Vor 2½ Jahren hat man mir nur die Stufe 2 angeboten und ich konnte noch auf die Stufe 3 verhandeln. *ich dachte, toller Kerl, hast gut verhandelt* :-[
Ich würde jetzt in die Entgeltgruppe 12 und wieder in Stufe 3 kommen.
Meine Frage: kann ich meine jetzige Erfahrungsstufe mit dem neuen Arbeitsvertrag anpassen lassen?
Schon mal vielen Dank
--- End quote ---
Nein, da ist der Zug wohl abgefahren, bei Einstellung hättest du auch die Stufe 6 verhandeln können und die Stufe 3 war mutmaßlich nicht verhandelbar sondern stand dir zu.
Im TVöD Kommune gibt es leider keinen Passus wie §16.5 im TV-L, da kann man eine Zulage in höhe von zwei Stufen mehr aushandeln.
Allerdings würde ich an deiner Stelle mit dem AG aushandeln, dass man mit der Übertragung der höherwertigen Tätigkeiten bis zum Stufenanstieg in der EG11 S4 wartet, da du ansonsten über die nächsten (7?) Jahre keinen Einkommensgewinn hast.
e11S4>E12S3 und E11S5>E12S4
Johann:
Ich würde auch dringend empfehlen, mit deinem Arbeitgeber zu reden, dass dir die neuen Tätigkeiten erst in einem halben Jahr übertragen werden. Nachteil für ihn wäre lediglich, dass er bis dahin deine jetzige Stelle nicht neu ausschreiben kann.
Ggf. lässt sich das auch machen, indem man dir die neuen Tätigkeiten erstmal für ein halbes Jahr nur vorübergehend überträgt und du bis dahin weiterhin in EG11/3 bleibst, aber eine Zulage nach E12 erhältst. So läuft deine Stufenlaufzeit weiter und wenn du dann in E11/4 bist, kann man dir die neuen Tätigkeiten immer noch fest übertragen, sodass du höhergruppiert wirst.
Setzt aber in jedem Fall ein Gespräch mit dem Arbeitgeber voraus. Wenn das für ihn nicht in Frage kommt, solltest du dir nochmal überlegen, die Stelle wirklich zu wechseln, da du dann wie oben geschrieben für eine ziemlich lange Zeit weniger haben wirst, als würdest du die Stelle nicht wechseln.
Lars73:
--- Zitat von: Johann am 22.04.2022 15:57 ---Ggf. lässt sich das auch machen, indem man dir die neuen Tätigkeiten erstmal für ein halbes Jahr nur vorübergehend überträgt und du bis dahin weiterhin in EG11/3 bleibst, aber eine Zulage nach E12 erhältst. So läuft deine Stufenlaufzeit weiter und wenn du dann in E11/4 bist, kann man dir die neuen Tätigkeiten immer noch fest übertragen, sodass du höhergruppiert wirst.
--- End quote ---
Wenn die höherwertige Tätigkeit dann direkt dauerhaft übertragen wird greift allerdings die Protokollerklärung zu § 17 (4) TVöD (VKA).
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