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Neue Stelle u. neue Entgeltgruppe, Erfahrungsstufe?

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WasDennNun:

--- Zitat von: Lars73 am 22.04.2022 16:05 ---
--- Zitat von: Johann am 22.04.2022 15:57 ---Ggf. lässt sich das auch machen, indem man dir die neuen Tätigkeiten erstmal für ein halbes Jahr nur vorübergehend überträgt und du bis dahin weiterhin in EG11/3 bleibst, aber eine Zulage nach E12 erhältst. So läuft deine Stufenlaufzeit weiter und wenn du dann in E11/4 bist, kann man dir die neuen Tätigkeiten immer noch fest übertragen, sodass du höhergruppiert wirst.

--- End quote ---

Wenn die höherwertige Tätigkeit dann direkt dauerhaft übertragen wird greift allerdings die Protokollerklärung zu § 17 (4) TVöD (VKA).

--- End quote ---
Der "Nachteil" gegenüber vom TV-L wo man das so machen könnte.


--- Zitat von: Johann am 22.04.2022 15:57 ---Ich würde auch dringend empfehlen, mit deinem Arbeitgeber zu reden, dass dir die neuen Tätigkeiten erst in einem halben Jahr übertragen werden. Nachteil für ihn wäre lediglich, dass er bis dahin deine jetzige Stelle nicht neu ausschreiben kann.

--- End quote ---
Naja, der AG kann ja den Kollegen die arbeiten machen lassen und nicht voll übertragen und ihn in der e11 belassen, weil die höherwertigen Tätigkeiten noch nicht die Zeitanteile überschreiten und man erst in einem halben Jahr dem Kollegen genügend Zeitanteile zuweist.


Sollte der AG dich aber sofort in die EG12 schicken wollen, dann würde ich ihm den mittel Finger zeigen und auf der alten Stelle bleiben oder mir einen anderen AG suchen.

Joga:
Danke für die ganzen Antworten.

Ich werde berichten, wenn es etwas neues gibt.

VG

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