Autor Thema: Ungleichbehandlung zum Beamten  (Read 13298 times)

Organisator

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Antw:Ungleichbehandlung zum Beamten
« Antwort #15 am: 22.04.2022 15:08 »
Der einzige Wehrmutstropfen, der die Schönheit daran wieder vernichtet ist, dass in den Jahren bis zur Rente die gesammelte Zusatzrente über die Jahre kaufkraftmäßig mangels Inflationsausgleich dahinschmilzt. 1€ monatlicher Anspruch ist auch in 40 Jahren noch 1€ monatlicher Anspruch, obwohl bis dahin nur noch 30 Cent wert.
Wenn man da dran geht, ist die Altersversorgung von Angestellten im öD in etwa gleichwertig zu Beamten.

Ist das wirklich so? Nach meinem Verständnis erwirtschaftet man 4 € VBL-Rentenanwartschaft pro Jahr für je 1.000€ Arbeitsentgelt.
Wenn (wie außer jetzt gerade, aber in den letzten Jahrzenten üblich) die Inflation und das Arbeitsentgelt in etwa gleich steigen, würdest du dann z.B. im nächsten Jahr 2 % mehr Arbeitsentgelt erzielen und auch 2% mehr Betriebsrentenanwartschaft verdienen. So würde die Inflation über die Jahre ausgeglichen werden, wie bei der jährlichen Anpassung des aktuellen Rentenwerts bei der GRV.

Johann

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Antw:Ungleichbehandlung zum Beamten
« Antwort #16 am: 22.04.2022 15:34 »
Der einzige Wehrmutstropfen, der die Schönheit daran wieder vernichtet ist, dass in den Jahren bis zur Rente die gesammelte Zusatzrente über die Jahre kaufkraftmäßig mangels Inflationsausgleich dahinschmilzt. 1€ monatlicher Anspruch ist auch in 40 Jahren noch 1€ monatlicher Anspruch, obwohl bis dahin nur noch 30 Cent wert.
Wenn man da dran geht, ist die Altersversorgung von Angestellten im öD in etwa gleichwertig zu Beamten.

Ist das wirklich so? Nach meinem Verständnis erwirtschaftet man 4 € VBL-Rentenanwartschaft pro Jahr für je 1.000€ Arbeitsentgelt.
Wenn (wie außer jetzt gerade, aber in den letzten Jahrzenten üblich) die Inflation und das Arbeitsentgelt in etwa gleich steigen, würdest du dann z.B. im nächsten Jahr 2 % mehr Arbeitsentgelt erzielen und auch 2% mehr Betriebsrentenanwartschaft verdienen. So würde die Inflation über die Jahre ausgeglichen werden, wie bei der jährlichen Anpassung des aktuellen Rentenwerts bei der GRV.

Bei der GRV steigt der Wert der gesammelten Rentenpunkte ja an. Hingegen ist bei der VBL der Wert pro Punkt seit Ewigkeiten auf 4€ festgesetzt und steigt nicht mit an. Entsprechend haben die 4€ (bzw. der Punkt), die du im letzten Jahr gesammelt hast, bereits heute Kaufkraft verloren. Dafür kriegst du aber mit der fiktiven Lohnerhöhung von 2% dieses Jahr für die fiktive Inflation von 2% auch 2% mehr von diesen 4€ Punkten. Die gesammelten Punkte aus dem letzten Jahr sind aber nicht mehr geworden.

Wenn ich das richtig deute, gibt es eine Mechanik, die den Anschein erwecken soll, sowohl Inflation, als auch anfänglich geringere Löhne auszugleichen: Es gibt einen Multiplikationsfaktor, der mit steigendem Alter immer geringer wird. Von 3,1 mit 17 bis zu 0,8 mit 64+. (Quelle: https://www.vbl.de/de/berechnung Reiter "Die Altersfaktoren")
Somit büßen deine gesammelten Punkte bei einem sehr jungen Angestellten zwar exorbitant an Kaufkraft ein bis zur Rente, dafür bekommt man im jungen Alter allerdings auch mehr Punkte je Euro Verdienst. Im Großen und Ganzen macht man als Angestellter letztlich trotzdem Minus, wenn der Wert der Punkte keinen Inflationsausgleich bekommt, egal wie man es dreht und wendet.

WasDennNun

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Antw:Ungleichbehandlung zum Beamten
« Antwort #17 am: 22.04.2022 16:42 »
Und Beamte sind ja nicht zur Arbeit verpflichtet (sagen immer meine Beamtenkollegen), sie werden ja schließlich nur dafür alimentiert, dass sie da sind.

Dafür müssen sie sich aber mit voller Hingabe dem Dienstgeschäft widmen und nicht wie der Angestellte nur Arbeit mittlerer Art und Güte abgeben ;)
Und auch außerhalb der Dienstzeit sich dem DienstHerren verpflichtet fühlen.
Sie sind ja 168h Beamte während ich knapp 40h Angestellter bin

BAT

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Antw:Ungleichbehandlung zum Beamten
« Antwort #18 am: 22.04.2022 18:09 »
Ein Vergleich ist Unfug, da es zwei völlig verschiedene Rechtskreise sein.

Man muss sich aber auch jeweils an die Regeln, was mir im Beamten-Bereich nicht der Fall zu sein scheint. Teilzeit ohne Bonitätsprüfung im Rahmen des Alimentationsprinzips halte ich für Rosinenpickerei bzw. schlicht Rechtsbruch.

cyrix42

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Antw:Ungleichbehandlung zum Beamten
« Antwort #19 am: 22.04.2022 18:37 »
Zur VBL hatte ich mal ne Modell-Rechnung mit je 2% Inflation und Lihnerhöhungen pro Jahr gemacht und bin -- Höhergruppierungen außen vorgelassen -- nach 40 Arbeitsjahren bei einer Betriebsrente von um die 12% des letzten Brutto-Lohns herausgekommen. Zusammen mit der GKV landet man damit also irgendwo bei ca. 60% des letzen Brutto-Lohns, also etwas unterhalb der 70%, die Beamte für ihre Pension erwarten können. Dabei blieb natürlich unberücksichtigt, dass einerseits im Beamtentum auch Studien- und Promotionszeiten zumindest teilweise ruhegehaltfähig sind und andererseits bei Beschäftigten sich die Rentenhöhe am "Durchschnittsverdienst" über die Lebenszeit bemisst, eine Höhergruppierung also nur anteilig wirkt, während für Beamte das Endamt entscheidend ist, mehr oder minder unabhängig davon, wann es erreicht wurde.

Will sagen: Bei gleichem letzten "Arbeits-Brutto" hat ein Beamter ggü. einem Tarifbeschäftigten mit VBL immer noch eine ca. 10-15% höhere Pension als der Beschäftigte. (Die Höhe der davon noch zu zahlenden Krankenversicherungsbeiträge blieb in der Rechnung aber auch unberücksichtigt.)


WasDennNun

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Antw:Ungleichbehandlung zum Beamten
« Antwort #20 am: 22.04.2022 22:11 »
Ein Vergleich ist Unfug, da es zwei völlig verschiedene Rechtskreise sein.

Man muss sich aber auch jeweils an die Regeln, was mir im Beamten-Bereich nicht der Fall zu sein scheint. Teilzeit ohne Bonitätsprüfung im Rahmen des Alimentationsprinzips halte ich für Rosinenpickerei bzw. schlicht Rechtsbruch.
Unfug würde ich nicht sagen, unsinnig schon eher.
Natürlich kann man bei gleichen Tätigkeiten das Geld was auf dem Konto liegen bleibt vergleichen.
Muss dann aber eben alle anderen Parameter die der eine und der andere mitbringt monetarisieren.
PKV vs GKV
Rente vs. Pension
BU vs. DU
Knechtschaft vs. Freiheit
168 dienst vs 40h
bla vs blub……

Also können könnte man, Unfug wäre es auch nicht, aber unsinnig sind die dämlich rosinenpickereie von beiden Seiten, wenn sie unzufrieden sind.

Allein, weil man keine Glaskugel hat.

 

2strong

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Antw:Ungleichbehandlung zum Beamten
« Antwort #21 am: 23.04.2022 02:09 »
Und da habe ich jetzt noch davon abgesehen, dass ein Beamter eine Pension von 70 Prozent der letzten 2 Jahre erhält und ein Angestellter nur 67 Prozent von seinem durchschnittlichen Gesamteinkommen.
Es sind sogar nur 48%, ggf. zzgl. Betriebsrente.

Fritte

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Antw:Ungleichbehandlung zum Beamten
« Antwort #22 am: 23.04.2022 13:02 »
Etwas was ich in meiner Behörde inzwischen am Tarifbeschäftigtendasein schätze ist, dass ich meinen Mund aufmachen kann, wenn mir etwas nicht passt. Natürlich muss ich auch die Etikette einhalten, es soll ja nie auf die persönliche Schiene gehen.

Konsequenzen aufgrund einer schlechten Beurteilung, die sämtliche perspektiven nimmt, muss ich nicht fürchten. Oder mal in aller Deutlichkeit ausgedrückt, während ich sehe, dass 80% der Beamten bei uns Mundtot sind und den Vorgesetzen in den aller Wertesten kriechen, ihre eigene Meinung für sich behalten, stehe ich Aufrecht und sage was mir nicht passt.

Tagelöhner

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Antw:Ungleichbehandlung zum Beamten
« Antwort #23 am: 23.04.2022 13:28 »
Deckt sich exakt mit meiner Wahrnehmung. Mit Übernahme der Ernennungsurkunde und damit totaler Abhängigkeit von guten Beurteilungen um Beförderungen zu erhaschen, geben die meisten Kollegen im Beamtenverhältnis direkt ihr Rückgrat ab.

Ist schon zum Teil richtig bizarr, wenn man die Wandlungsfähigkeit so mancher sieht und hinterfragen muss, wann diejenigen zuletzt mal in den Spiegel geschaut haben. Lustigerweise neigen diejenigen dann auch verstärkt zu heimlichen Läster- und Intrigantenrunden, irgendwo muss der angestaute Ärger bzw. Frust ja abgeladen werden.

WasDennNun

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Antw:Ungleichbehandlung zum Beamten
« Antwort #24 am: 23.04.2022 15:55 »
Das liegt dann aber an unterirdische Führungskräfte.
Wenn Rückgrat und eigene Meinung zu schlechten Beurteilungen führen.
Aber beim grossteil der Beamten ist es in der Tat so, dass sie vorsichtiger sind mit konstruktiver Kritik gegenüber dem Beurteilern.

Opa

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Antw:Ungleichbehandlung zum Beamten
« Antwort #25 am: 23.04.2022 16:58 »
Lustigerweise neigen diejenigen dann auch verstärkt zu heimlichen Läster- und Intrigantenrunden, irgendwo muss der angestaute Ärger bzw. Frust ja abgeladen werden.
Und andere lästern dann eben anonym in einem öffentlichen Forum über ihre Kollegen. Weder das eine noch das andere finde ich besonders lustig.

JahrhundertwerkTVÖD

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Antw:Ungleichbehandlung zum Beamten
« Antwort #26 am: 25.04.2022 14:46 »
Zu diesem Thema gibt es etliche Studien und diese decken sich auch mit der reellen Praxis.

Nehmen wir den angestellten Lehrer und seinen verbeamteten Kollegen.
Gleiches Studium, gleiche Tätigkeiten, gleiche familiäre Situation, aber E13 zu A13.
Nettounterschied/Monat dreistellig.

Die Unterschiede Pension/Rente wurden ja bereits angesprochen.

Hinzu kommen die unterschiedliche Behandlung bei Krankheit.

Jetzt kommt das dicken MINUS: Der verbeamtete Kollege darf nicht streiken, aber dafür streikt der angestellte Kollege für ihn mit

Sydneeyy

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Antw:Ungleichbehandlung zum Beamten
« Antwort #27 am: 25.04.2022 14:56 »
Zu diesem Thema gibt es etliche Studien und diese decken sich auch mit der reellen Praxis.

Nehmen wir den angestellten Lehrer und seinen verbeamteten Kollegen.
Gleiches Studium, gleiche Tätigkeiten, gleiche familiäre Situation, aber E13 zu A13.
Nettounterschied/Monat dreistellig.

Die Unterschiede Pension/Rente wurden ja bereits angesprochen.

Hinzu kommen die unterschiedliche Behandlung bei Krankheit.

Jetzt kommt das dicken MINUS: Der verbeamtete Kollege darf nicht streiken, aber dafür streikt der angestellte Kollege für ihn mit

Ich liebe solche Argumentationen. Da wird schön die extremste Situation herausgepickt, die entstehen kann zwischen den beiden Systemen. Und daran wird dann eine grundsätzliche Besserstellung der Beamten festgemacht.

Organisator

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Antw:Ungleichbehandlung zum Beamten
« Antwort #28 am: 25.04.2022 16:07 »
Ich liebe solche Argumentationen. Da wird schön die extremste Situation herausgepickt, die entstehen kann zwischen den beiden Systemen. Und daran wird dann eine grundsätzliche Besserstellung der Beamten festgemacht.

und genauso gibt es den Beamten im mittleren Dienst, der in der IT mit A7 arbeitet und maximal bis A9 kommen kann, wohingegen sein Kollege mit einer (vergleichbaren) Ausbildung als Fachinformatiker z.B. mit E11 einsteigt und bis E 13 kommen kann.

Zum Lehrerbeispiel:
Wenn man das Land Berlin betrachtet stimmt das Beispiel. Bei Berufseinsteigern (ledig, keine Kinder) ist der Unterschied tatsächlich dreistellig, zugunsten des angestellten Lehrers.

Grundsätzlich gilt halt die Aussage: "Augen auf bei der Berufswahl!" Der Master als Elektroingenieur verdient wohl auch mehr als der Master in Japanologie.

Lo sa

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Antw:Ungleichbehandlung zum Beamten
« Antwort #29 am: 25.04.2022 16:50 »
Alle Vergleiche und Bekundungen zum Unterschied der beiden Systeme ändern trotzdem nichts an der Nichtvergleichbarkeit dieser.
Auch ein Arbeiter auf dem Bau bekommt womöglich nicht das gleiche Geld wie sein verbeamteter ehemaliger Mitschüler trotz gleichem Bildungsabschluss!
Es ist wie es ist und jeder ist doch am Ende für seine berufliche Laufbahn selbst verantwortlich.