Autor Thema: Ungleichbehandlung zum Beamten  (Read 10864 times)

was_guckst_du

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Antw:Ungleichbehandlung zum Beamten
« Antwort #30 am: 25.04.2022 18:58 »
...und trotzdem bleibt der Neid, der dann ein Leben lang an einem nagt... ;)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

BAT

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Antw:Ungleichbehandlung zum Beamten
« Antwort #31 am: 25.04.2022 19:01 »
...und trotzdem bleibt der Neid, der dann ein Leben lang an einem nagt... ;)

In welche Richtung?  ;)

WasDennNun

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Antw:Ungleichbehandlung zum Beamten
« Antwort #32 am: 26.04.2022 06:55 »
@Lo sa, die Systeme kann man natürlich miteinander vergleichen.
Insbesondere wenn 100% die gleichen Tätigkeiten ausgeübt werden.
Nur der reine Vergleich des Geldes auf dem Konto geht halt absolut fehl. Wenn man nicht die weichen Faktoren einpreist.
Die wechselseitigen neidvollen ‚Kurzschlüsse’, die gezogen werden, sind halt dämlich.

Und wenn ich sehe wie sehr viele Beamten ihre Tätigkeiten nicht nach den Inhalten und dem Spaßfaktor ausrichten (müssen), sondern nach den Beförderungsmöglichkeiten, dann habe ich viel Mitleid mit den Beamten.

Bastel

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Antw:Ungleichbehandlung zum Beamten
« Antwort #33 am: 26.04.2022 06:56 »

Zum Lehrerbeispiel:
Wenn man das Land Berlin betrachtet stimmt das Beispiel. Bei Berufseinsteigern (ledig, keine Kinder) ist der Unterschied tatsächlich dreistellig, zugunsten des angestellten Lehrers.


Was bekommen den die Lehrer in Berlin? Mehr als E13? Und die Beamten weniger als A13?
E13 vs A13 geht doch eigentlich immer zugunsten des Beamten aus?

Darunter muss man planen und rechnen. Wer freiwillig von einer E12 in die A9 geht, muss schon sehr optimistisch sein...

WasDennNun

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Antw:Ungleichbehandlung zum Beamten
« Antwort #34 am: 26.04.2022 07:03 »
Oder hat extreme Sicherheitsbedürfnisse.
Also muss extrem Pessimistisch sein.

Organisator

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Antw:Ungleichbehandlung zum Beamten
« Antwort #35 am: 26.04.2022 08:08 »
Was bekommen den die Lehrer in Berlin? Mehr als E13? Und die Beamten weniger als A13?
E13 vs A13 geht doch eigentlich immer zugunsten des Beamten aus?

Darunter muss man planen und rechnen. Wer freiwillig von einer E12 in die A9 geht, muss schon sehr optimistisch sein...

Beim Beispiel Studienratlaufbahn bekommt der Lehrer in Berlin als Berufseinsteiger E 13 Stufe 6. Ein vergleichbarer Beamter bekäme A 13 Stufe 1.

Opa

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Antw:Ungleichbehandlung zum Beamten
« Antwort #36 am: 26.04.2022 08:43 »
Die wechselseitigen neidvollen ‚Kurzschlüsse’, die gezogen werden, sind halt dämlich.

In diesem Forum und in den seltenen Fällen, wo diese uralte Diskussion mal im persönlichen Gespräch aufkommt, kann ich keine Wechselseitigkeit erkennen. Die ‚neidvollen Kurzschlüsse‘ passieren ausschließlich auf der Seite von Nicht-Beamten, welche die Merkmale des besonderen Dienst- und Treueverhältnisses nicht durchdrungen haben.
Während Beamte (wenn sie sich denn überhaupt auf diese müßige Diskussion einlassen) ohne mir dabei neidvoll zu erscheinen auf ebendiese Besonderheiten hinweisen, deren Charakter nunmal aus besonderen Pflichten auf beiden Seiten besteht.

WasDennNun

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Antw:Ungleichbehandlung zum Beamten
« Antwort #37 am: 26.04.2022 08:54 »
Die wechselseitigen neidvollen ‚Kurzschlüsse’, die gezogen werden, sind halt dämlich.

In diesem Forum und in den seltenen Fällen, wo diese uralte Diskussion mal im persönlichen Gespräch aufkommt, kann ich keine Wechselseitigkeit erkennen. Die ‚neidvollen Kurzschlüsse‘ passieren ausschließlich auf der Seite von Nicht-Beamten, welche die Merkmale des besonderen Dienst- und Treueverhältnisses nicht durchdrungen haben.
Während Beamte (wenn sie sich denn überhaupt auf diese müßige Diskussion einlassen) ohne mir dabei neidvoll zu erscheinen auf ebendiese Besonderheiten hinweisen, deren Charakter nunmal aus besonderen Pflichten auf beiden Seiten besteht.
Also das gejammere über die hohen PKV Kosten sind bei dir noch nicht durchgedrungen?
Und hier gab es diverse Beamte, die sich wg. der schlechten Bezahlung erkundigten, wie sie zurück in die pw kommen.

Und leider merkt man hier im Forum auch, dass sehr viele (neu)Beamte eben das besonderen Dienst- und Treueverhältnisses nicht durchdrungen haben. (Wobei man es auch bei vielen Dienstherren das Gefühl hat, dass die dort handelnden Personen es ebenfalls nicht durchdrungen haben)

Aber ansonsten klar: Bei den falschen "Berechnungen" der jammernden Tarifler, wird eben diese nicht monetäre Besonderheit gerne ignoriert.
Wobei es eben auch oftmals von den Kollegen auch nicht mehr gelebt wird, da ist der Dienstherr doch nur ein Arbeitgeber.

Opa

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Antw:Ungleichbehandlung zum Beamten
« Antwort #38 am: 26.04.2022 09:08 »
Mir ging es um deine Bewertung „neidvoll“. Dass auch Beamte dem typisch deutschen Volkssport des Jammerns ausgiebig und lustvoll frönen, ist mir nicht entgangen ;-) Neid auf die andere Statusgruppe des öD spielt dabei allerdings in meiner Wahrnehmung keine Rolle.

E15TVL

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Antw:Ungleichbehandlung zum Beamten
« Antwort #39 am: 26.04.2022 10:06 »
Solche Ausschreibungen halten mich aktuell auch eher davon ab, Beamter zu werden.

Voraussetzung dort ist nämlich, dass der Bewerber entweder bereits in A15 oder E15 ist. Jemand, der sich erst kürzlich hat verbeamten lassen, könnte durchaus noch in A13 oder A14 unterwegs sein, obwohl er auf einer A15-Stelle sitzt und sich somit den Zugang zu solchen Stellen wie oben verlinkt verbauen.

clarion

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Antw:Ungleichbehandlung zum Beamten
« Antwort #40 am: 26.04.2022 21:54 »
E15TVL, aber genau so eine Person, die sich eben hat verbeamten lassen wird ausdrücklich nicht gesucht. Verlangt war Führungserfahrung und mindestens zwei unterschiedliche Verwendungen.

Organisator

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Antw:Ungleichbehandlung zum Beamten
« Antwort #41 am: 27.04.2022 08:48 »
E15TVL, aber genau so eine Person, die sich eben hat verbeamten lassen wird ausdrücklich nicht gesucht. Verlangt war Führungserfahrung und mindestens zwei unterschiedliche Verwendungen.

Aber die kann man doch haben, wenn man schon als E15-er ein paar Jahre gearbeitet hat, bevor man sich hat verbeamten lassen.
Die Stellenausschreibung ist aber typisch Bundesministerium, die da etwas eigene Abläufe oder Erfahrungen haben. Insoweit ist das der ganz übliche Fall, dass man dort als Referent E/A5 auf eine Referatsleitung bewirbt und dann - bei Bedarf - auf dieser Stelle verbeamtet wird. Dann auch gleich A15/A16.

E15TVL

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Antw:Ungleichbehandlung zum Beamten
« Antwort #42 am: 27.04.2022 10:16 »
E15TVL, aber genau so eine Person, die sich eben hat verbeamten lassen wird ausdrücklich nicht gesucht. Verlangt war Führungserfahrung und mindestens zwei unterschiedliche Verwendungen.

Aber die kann man doch haben, wenn man schon als E15-er ein paar Jahre gearbeitet hat, bevor man sich hat verbeamten lassen.
Eben. Und das ist als "E15-er" gar nicht mal so unüblich.

ichundich

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Antw:Ungleichbehandlung zum Beamten
« Antwort #43 am: 30.04.2022 06:29 »
Müsste es eigentlich so sein, dass verbeamtete Kolleginnen und Kollegen prioritär als Wahlhelfer verpflichtet werden müssten und Angestellte dann nur nachrangig  wenn es dann trotzdem nicht genug Leute gibt? Das Thema führt bei uns immer wieder mal zu Diskussionen, weil hier kein Unterschied gemacht wird. Nach dem Verständnis vieler müsste das aber so sein, wegen Sicherstellung grundsätzlicher Staatsaufgaben durch Beamte.

BAT

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Antw:Ungleichbehandlung zum Beamten
« Antwort #44 am: 30.04.2022 10:51 »
Scheint ja alles sehr kollegial zu sein bei Euch ::)