Scheint ja alles sehr kollegial zu sein bei Euch
Naja...gewisse Vorzüge bringen halt schon auch gewisse Nachteile mit sich... hat nichts mit (un)kollegialität zu tun.
Wenn die Gemeinde es nicht schafft Wahlhelfer zu finden, dann kann sie natürlich eher den Beamten dieses anordnen als dem Angestellten. Aber bis dahin gilt: Alle sind als Bürger gleich.
Denn das Ziel ist ja auch, dass der allgemeine Bürger den Wahlprozess begleitet und kontrolliert und nicht nur eine einzelne Berufsgruppe.