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Ungleichbehandlung zum Beamten

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Opa:

--- Zitat von: ichundich am 30.04.2022 06:29 ---Müsste es eigentlich so sein, dass verbeamtete Kolleginnen und Kollegen prioritär als Wahlhelfer verpflichtet werden müssten und Angestellte dann nur nachrangig  wenn es dann trotzdem nicht genug Leute gibt? Das Thema führt bei uns immer wieder mal zu Diskussionen, weil hier kein Unterschied gemacht wird. Nach dem Verständnis vieler müsste das aber so sein, wegen Sicherstellung grundsätzlicher Staatsaufgaben durch Beamte.

--- End quote ---
Die Argumentation kann ich nicht nachvollziehen, da es um eine allgemeine Bürgerpflicht geht, zu der jeder volljährige Wahlberechtigte herangezogen werden kann.

ichundich:

--- Zitat von: BAT am 30.04.2022 10:51 ---Scheint ja alles sehr kollegial zu sein bei Euch ::)

--- End quote ---

Naja...gewisse Vorzüge bringen halt schon auch gewisse Nachteile mit sich... hat nichts mit (un)kollegialität zu tun.

BAT:
Aha. Also sollten auch IG Metaller mit ihren 35 stunden eher zu Wahlhelfern berufen werden? Oder Personen, die mehr als 50 K geerbt haben? Oder alle, die noch alle Zähne im Mund haben?  ;)

WasDennNun:

--- Zitat von: ichundich am 30.04.2022 12:59 ---
--- Zitat von: BAT am 30.04.2022 10:51 ---Scheint ja alles sehr kollegial zu sein bei Euch ::)

--- End quote ---

Naja...gewisse Vorzüge bringen halt schon auch gewisse Nachteile mit sich... hat nichts mit (un)kollegialität zu tun.

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Wenn die Gemeinde es nicht schafft Wahlhelfer zu finden, dann kann sie natürlich eher den Beamten dieses anordnen als dem Angestellten. Aber bis dahin gilt: Alle sind als Bürger gleich.
Denn das Ziel ist ja auch, dass der allgemeine Bürger den Wahlprozess begleitet und kontrolliert und nicht nur eine einzelne Berufsgruppe.

BAT:

--- Zitat von: WasDennNun am 30.04.2022 15:22 ---
Denn das Ziel ist ja auch, dass der allgemeine Bürger den Wahlprozess begleitet und kontrolliert und nicht nur eine einzelne Berufsgruppe.

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Dann ist das aber bei der hohen Quote der Briefwahl bald hinfällig.

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