Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Versetzung Stufenzuordnung
Wabi Sabi:
Entscheidend ist, ob das bestehende Arbeitsverhältnis endet und dann ein neues begründet wird oder das bestehende Arbeitsverhältnis unter Änderung auch wesentlicher Arbeitsbedingungen weitergeführt wird. Das ist halt eine Sachverhaltsfrage, an die sich dann die tarifliche Bewertung anschließt. Wie lautet denn genau
im vorliegenden Fall die entsprechende arbeitsrechtliche Vereinbarung?
mafa123:
Von Vereinbarung kann keine Rede sein, mir wurde lediglich mitgeteilt, dass ich einen neuen Vertrag unterschreiben muss und der Stufe 1 zugeordnet werde. Sehr einseitig.
Der Wortlaut ist: Sie werden vorerst versetzt....ein neuer Vertrag muss geschlossen werden.....es handelt sich um eine Neueinstellung...
Einschlägigkeit wurde heute verneint, förderliche Zeiten erst im Nachhinein geprüft. Ich fange Montag an, eigentlich müsste letzteres vor Vertragsunterzeichnung gemacht werden.
WasDennNun:
--- Zitat von: mafa123 am 29.04.2022 17:34 ---Von Vereinbarung kann keine Rede sein, mir wurde lediglich mitgeteilt, dass ich einen neuen Vertrag unterschreiben muss und der Stufe 1 zugeordnet werde. Sehr einseitig.
--- End quote ---
Nein, zweiseitig ohne Gegenwehr von dir.
Du hattest doch einen bestehenden Vertrag, denn du mit dem Änderungsvertrag gekündigt hast, oder?
Oder hast du jetzt zwei Verträge, weil der alte noch laufende Vertrag nicht aufgekündigt wurde?
--- Zitat ---Der Wortlaut ist: Sie werden vorerst versetzt....ein neuer Vertrag muss geschlossen werden.....es handelt sich um eine Neueinstellung...
--- End quote ---
Da fragt man doch ganz stumpf:
Warum? Wo steht das? Darfs es auch eine Waschmaschine sein die ich unterschreiben muss?
Welche Alternativen haben wir?
Bin ich ihr Sklave? Kennen sie das "Grundrecht" der Vertragsfreiheit?
--- Zitat ---Einschlägigkeit wurde heute verneint, förderliche Zeiten erst im Nachhinein geprüft. Ich fange Montag an, eigentlich müsste letzteres vor Vertragsunterzeichnung gemacht werden.
--- End quote ---
Tja, ich würde auf Höhergruppierung plädieren.
mafa123:
--- Zitat ---Nein, zweiseitig ohne Gegenwehr von dir.
Du hattest doch einen bestehenden Vertrag, denn du mit dem Änderungsvertrag gekündigt hast, oder?
Oder hast du jetzt zwei Verträge, weil der alte noch laufende Vertrag nicht aufgekündigt wurde?
--- End quote ---
Es ist in den 5 Tagen niemand ans Telefon gegangen, meine Anmerkungen per Mail wurden ignoriert.
Der neue AV wurde mir gestern noch zugeleitet und liegt mir nun vor: Es ist ein komplette Neueinstellung, mit Probezeit sowie Ablösung des alten Vertrages vom...
Greift hier wie du beschrieben hast, denn bereits das KSchG? Warum die Behörde keinen Änderungsvertrag vornimmt weiß ich nicht. Vll hängt es damit zusammen, dass ich mich auf die Stelle beworben habe?
Den neuen AV werde ich ohne Stufenzuordnung (2) nicht unterschreiben, auch wenn die Konsequenz vll eine Rückversetzung oder sonstiges ist.
WasDennNun:
KSchG greift natürlich, da du dort schon 6 Monate arbeitest.
An deiner Stelle kannst du eg10 annehmen, auch wenn auf der Abrechnung nur Stufe 1 steht und dann auf HG klagen, ich würde hier eine Rechtsmissbrauch bzw. eine klarer Fortführung unter anderen Bedingungen sehen.
Denn es ist ja ein Ablösung des alten Vertrages und keine Neueinstellung.
Und offensichtlich die üblichen Personalkurpfuscher am Werke.
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