Autor Thema: Leistungsabhängiger Stufenaufstieg (§ 17 Abs. 2 TVöD)  (Read 3647 times)

ichundich

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Wird der oben genannte Paragraph bei Euren Kommunen bzw. Kreisen umgesetzt? Bei uns leider nicht. Bin deswegen nicht mehr bereit, mehr Aufgaben zu übernehmen, als ich eigentlich muss. Mehr Engagement lohnt sich leider nicht... bittere Erkenntnis nach 15 Jahren im öffentlichen Dienst. Zumindest nicht für Leute, die keine Leitungsposition anstreben.

Inspektor1234

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Guten Morgen,

Ja wird bei uns eingesetzt. (Kleine Kommune)
Allerdings nur, nachdem ich als Amtsleiter die entsprechende Person der Politik (Ratsgremium) vorgeschlagen habe. Eine objektive Leistungsbeurteilung findet nicht statt, aber wir haben nur vier Beschäftigte in der Dienststelle. 
Der Vorschlag kam dadurch zustande, da die Person ohne große Einarbeitung neue Aufgaben übernommen hat und diese zur vollsten Zufriedenheit ausgeführt hat.

By the way: Es gibt Kommunen, welche Beschäftigte (vornehmlich in niedrigeren Entgeltgruppen) gleich ab Einstellung in Stufe 6 eingruppieren (aufgrund des leeren Arbeitsmarktes).

WasDennNun

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By the way: Es gibt Kommunen, welche Beschäftigte (vornehmlich in niedrigeren Entgeltgruppen) gleich ab Einstellung in Stufe 6 eingruppieren (aufgrund des leeren Arbeitsmarktes).
Was ja nur tarifkonform geht, wenn diese Personen auch entsprechende Zeit (15 Jahre) schon gearbeitet haben.
Ansonsten ist es halt (löblicherweise) stumpf übertariflich und wenn man das machen darf und will, dann kann man ebenso eine beliebige EG (unabhängig von der Tätigkeit) wählen.

ichundich

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Gibt es hier tatsächlich keine Erfahrungswerte mit der Umsetzung dieses Paragraphen in der jeweiligen Kommune?

BAT

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Wird bei uns vereinzelt "unter der Hand gemacht". Nicht systematisch.

Kaiser80

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By the way: Es gibt Kommunen, welche Beschäftigte (vornehmlich in niedrigeren Entgeltgruppen) gleich ab Einstellung in Stufe 6 eingruppieren (aufgrund des leeren Arbeitsmarktes).
Was ja nur tarifkonform geht, wenn diese Personen auch entsprechende Zeit (15 Jahre) schon gearbeitet haben.
Ansonsten ist es halt (löblicherweise) stumpf übertariflich und wenn man das machen darf und will, dann kann man ebenso eine beliebige EG (unabhängig von der Tätigkeit) wählen.
Nein, "zur Deckung des Personalbedarfs"... förderliche Zeiten

Kaiser80

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Wird der oben genannte Paragraph bei Euren Kommunen bzw. Kreisen umgesetzt? Bei uns leider nicht. Bin deswegen nicht mehr bereit, mehr Aufgaben zu übernehmen, als ich eigentlich muss. Mehr Engagement lohnt sich leider nicht... bittere Erkenntnis nach 15 Jahren im öffentlichen Dienst. Zumindest nicht für Leute, die keine Leitungsposition anstreben.
Nein, alle mir bekannten Kommunen scheuen es wie der Teufel das Weihwasser

WasDennNun

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Wird der oben genannte Paragraph bei Euren Kommunen bzw. Kreisen umgesetzt? Bei uns leider nicht. Bin deswegen nicht mehr bereit, mehr Aufgaben zu übernehmen, als ich eigentlich muss. Mehr Engagement lohnt sich leider nicht... bittere Erkenntnis nach 15 Jahren im öffentlichen Dienst. Zumindest nicht für Leute, die keine Leitungsposition anstreben.
Nein, alle mir bekannten Kommunen scheuen es wie der Teufel das Weihwasser
Das gleiche kann ich für TV-L bestätigen, da wird dann lieber die Stufenzulage genommen (und das passiert duchaus)

BAT

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Der Verzicht auf das Instrument ist ehe global gesehen neutral. Mithin ist eine Verwendung oder Nichtverwendung völlig uninteressant.

afo

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Mir ist es innerhalb von 3,5 Jahren bei zwei von 60 mir unterstellten MA gelungen, einen vorzeitigen Stufenaufstieg zu erwirken. Personalamt stellt sich quer, Bürgermeister erkennt das Instrument langsam an. Allerdings glaube ich, dass ich die einzige Führungskraft bin, die mit diesem Instrument arbeitet ::)
Gruß afo

BAT

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Und ich mit Stufe 6 würde bei dir ehe leer ausgehen. Die Stufen müssen schlicht auf zwei Stufen zusammen gestrichen werden.

Opa

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Und ich mit Stufe 6 würde bei dir ehe leer ausgehen. Die Stufen müssen schlicht auf zwei Stufen zusammen gestrichen werden.
Gute Idee, ich wäre allerdings bei 3 Stufen. Quotiert, reversibel und auf 24 Monate befristet zu vergeben.
Stufe 2: 70% „mittlerer Art und Güte“ = Tabellenentgelt
Stufe 1: 10% low performer = Tabellenentgelt minus 15%
Stufe 3: 20% high performer = Tabellenentgelt plus 25%

LOB beibehalten, darf aber nur noch an die high performer, also die besten 20% ausgeschüttet werden.

BAT

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Solche Instrumente, wie sie auch immer heissen, werden immer schwierig bleiben. Nein, ich bin für Stufe 1 bei Antreten der Stelle und Stufe2 nach zwölf Monaten bei Ableistung der Arbeit im Umfange mittlerer Art und Güte. Alles Andere sollte durch Zielerreichnung definiert sein.


Emmi87

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Ja aber im TV-V. Einem Mitarbeiter wurde sogar 2 mal
Stufenverkürzung gewährt.