Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Leistungsabhängiger Stufenaufstieg (§ 17 Abs. 2 TVöD)

(1/3) > >>

ichundich:
Wird der oben genannte Paragraph bei Euren Kommunen bzw. Kreisen umgesetzt? Bei uns leider nicht. Bin deswegen nicht mehr bereit, mehr Aufgaben zu übernehmen, als ich eigentlich muss. Mehr Engagement lohnt sich leider nicht... bittere Erkenntnis nach 15 Jahren im öffentlichen Dienst. Zumindest nicht für Leute, die keine Leitungsposition anstreben.

Inspektor1234:
Guten Morgen,

Ja wird bei uns eingesetzt. (Kleine Kommune)
Allerdings nur, nachdem ich als Amtsleiter die entsprechende Person der Politik (Ratsgremium) vorgeschlagen habe. Eine objektive Leistungsbeurteilung findet nicht statt, aber wir haben nur vier Beschäftigte in der Dienststelle. 
Der Vorschlag kam dadurch zustande, da die Person ohne große Einarbeitung neue Aufgaben übernommen hat und diese zur vollsten Zufriedenheit ausgeführt hat.

By the way: Es gibt Kommunen, welche Beschäftigte (vornehmlich in niedrigeren Entgeltgruppen) gleich ab Einstellung in Stufe 6 eingruppieren (aufgrund des leeren Arbeitsmarktes).

WasDennNun:

--- Zitat von: Inspektor1234 am 24.04.2022 11:16 ---By the way: Es gibt Kommunen, welche Beschäftigte (vornehmlich in niedrigeren Entgeltgruppen) gleich ab Einstellung in Stufe 6 eingruppieren (aufgrund des leeren Arbeitsmarktes).

--- End quote ---
Was ja nur tarifkonform geht, wenn diese Personen auch entsprechende Zeit (15 Jahre) schon gearbeitet haben.
Ansonsten ist es halt (löblicherweise) stumpf übertariflich und wenn man das machen darf und will, dann kann man ebenso eine beliebige EG (unabhängig von der Tätigkeit) wählen.

ichundich:
Gibt es hier tatsächlich keine Erfahrungswerte mit der Umsetzung dieses Paragraphen in der jeweiligen Kommune?

BAT:
Wird bei uns vereinzelt "unter der Hand gemacht". Nicht systematisch.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

Go to full version