Autor Thema: Neueinstellung Stufe 1 oder 2 ? "Einjährige Berufserfahrung"  (Read 1867 times)

diam

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Ein komplizierter Personalfall:

Am 12.06.2019 habe ich meine Ausbildung bestanden und bin in einem Übernahmeverhältnis ab 13.06.2019 in der bis 31.05.2020 gewesen.

Zum 01.06.2020 habe ich den selben Job beim Bund angefangen. Für eine Einstellung in Stufe 2 ist eine einjährige Berufserjahrung vorausgesetzt. In diesem Falle fehlen mir dazu 12 Tage (da ich ab 13.06.2019 erst ausgelernt war). Im Tarifvertrag ist Folgendes geregelt (Allgemeine Regelungen zu den Stufen): Die Beschäftigten erhalten vom Beginn des Monats an, in dem die nächste Stufe erreicht wird, das Tabellenentgelt nach der neuen Stufe).

Kann ich nun in Stufe 1 oder 2 eingestuft werden?

Danke und viele Grüße

Johann

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Was du zitiert hast ist nur relevant bei Höherstufung.
Bedeutet folgendes: Wenn du bspw. am 15.06. höhergestuft wirst (bspw. von 1 in 2), erhältst du nicht erst ab dem 15.06. das Entgelt der höheren (2) Stufe, sondern bereits ab dem 01.06., obwohl du dort noch in Stufe 1 warst.

Zum Zeitpunkt deiner Einstellung am 01.06.2020 hattest du kein volles Jahr Berufserfahrung, daher war es dort in Ordnung, dir die Stufe 1 zu geben. Demnach dürftest du letztes Jahr zum 01.06.2021 in die Stufe 2 hochgestuft worden sein. Da die Stufenlaufzeit in Stufe 2 zwei Jahre beträgt, wirst du zum 01.06.2023 in Stufe 3 hochgestuft.

Der von dir zitierte Teil aus dem TV kommt hier nicht zur Anwendung, da du ja ohnehin zum Ersten des Monats hochgestuft wirst.