Autor Thema: Psychotherapeutische Sprechstunde und Verbeamtung  (Read 3041 times)

beam444111

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Hallo, ich würde gerne eure Meinung zu folgendem Thema einholen. Zunächst zu mir, ich bin Tarifbeschäftigter des gehobenen Dienstes in einer Behörde, arbeite in der IT Abteilung und studiere nebenbei Informatik. Nach dem Studium würde ich verbeamtet werden. Leider habe ich seit geraumer Zeit Stimmungsschwankungen, grübele über die Vergangenheit und habe Schwierigkeiten mich zu konzentrieren. Im letzten Jahr nutzte ich den eTerminservice von 116117.de um einen Termin für eine psychotherapeutischen Sprechstunde zu vereinbaren. Der Termin war schnell gemacht und das Gespräch mit der Psychotherapeutin brachte die Verdachtsdiagnose Depression. Das Gespräch dauerte nur 50 Minuten und ich hatte das Gefühl, das die Therapeutin es nur schnell hinter sich bringen wollte. Sie hat mir gesagt das Sie momentan keine Patienten aufnehmen kann und ich es bei einem anderen Therapeuten versuchen soll. Das hat mich ehrlich gesagt entmutigt und ich habe die Motivation nach einer Therapie verloren.
Nach 6 Monaten habe ich wieder den eTerminservice von 116117.de benutzt, bei einer anderen Therapeutin. Es wurde wieder eine Verdachtsdiagnose nach einem 50 Minuten Gespräch gestellt, Depressionen und Soziophobie. Diese Therapeutin nimmt auch keine Patienten auf. Aber hat eine Kollegin die ich kontaktieren soll.
Jetzt habe ich gelesen das eine Verbeamtung nach einer Psychotherapie gefährdet sein kann. Es ist möglich, jedoch wird es nicht gern gesehen und auch beim Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung gibt es diesbezüglich Nachfragen.
Diese Verdachtsdiagnose wurden an meine Krankenkasse zwecks Abrechnung übermittelt. Jetzt stelle ich mir die Frage wie läuft so ein Gespräch beim Amtsarzt ab und welche Angaben macht man beim Wechsel in die private Krankenversicherung? Werde ich gefragt ob ich je eine Psychotherapie gemacht habe, kann ich getrost die Wahrheit sagen und es verneinen, da ich noch nicht in Therapie war? Die Verdachtsdiagnose sind ja schon gestellt und bei meiner Krankenkasse. Im Internet habe ich gelesen das die Verdachtsdiagnosen nicht schädlich sind, da es keine endgültigen Diagnosen sind, stimmt das wirklich? Ich mache mir sorgen das entweder der Amtsarzt oder die private Krankenversicherung meinen Krankenverlauf einholen könnte und diese Verdachtsdiagnosen negativ gewertet werden würden. Wenn ich diese nicht angeben würde, könnte das auch rechtliche Folgen haben...glaube ich zumindest. Kennt sich jemand damit aus?
Ich stelle mir die Frage, soll ich versuchen eine Therapie zu bekommen und es trotzdem mit der Verbeamtung probieren oder ich mache keine Therapie und gehe auf Nummer sicher, jedoch sind diese Verdachtsdiagnosen schon da...Was würdet ihr machen?

Max

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Antw:Psychotherapeutische Sprechstunde und Verbeamtung
« Antwort #1 am: 25.04.2022 06:48 »
Die PKV wird neben einer Behandlung auch nach Beschwerden, Untersuchungen und Diagnosen fragen. Verschweigen hätte den Nachteil,  dass dein Vertrag für 10 Jahre unsicher ist. Angeben bedeutet wahrscheinlich Öffnungsaktion.
Beim amtsarzt kommt es auf die Fragen deines Gesundheitsamt an. Die werden aber ähnlich über eine reine Behandlungsabfrage hinausgehen. Der amtsarzt bzw. deine Dienststelle legen aber einen weniger strengen Rahmen an,  da sie schon mit einer gewissen Sicherheit eine vorzeitige Dienstunfähigkeit vorhersagen müssten.
Hast du die Diagnosen aus den KV Abrechnungsdaten?

Ich bin nicht qualifiziert dir zu einem bestimmten Vorgehen zu raten. Die meisten von uns haben jedoch korrekte und vor allem vollumfängliche Angaben gemacht, nach dem Motto "lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende", denn auch das Gefühl falsche Angaben gemacht zu haben und die Angst vor möglichen Konsequenzen muss man mit sich herumtragen und kann auf die Psyche schlagen. 

clarion

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Antw:Psychotherapeutische Sprechstunde und Verbeamtung
« Antwort #2 am: 25.04.2022 21:52 »
Hallo,

ich würde an Deiner Stelle mit offenen Karten spielen, sonst kannst Du zehn Jahre nachts nicht ruhig schlafen. Und daher steht m.E. auch einer Therapie nichts im Wege.

Selbst wenn eine Verbeamtung an der Psyche scheitern sollte, bist Du als ITler im ÖD auch als Tarifbeschäftigter eine gesuchte Figur. Du musst Dir sowieso überlegen, ob Du als ITler nicht schneller in höhere Gehaltssphären ab E12 aufwärts aufsteigen kannst. Als Tarifbeschäftigter ist auch der Wechsel von und zu der Privatwirtschaft einfacher.

Wenn Du souverän mit der psychischen Beeinträchtigung umgehst, wird die Verbeamtung vermutlich nicht an einer Therapie scheitern. Dass Du aber zur Lebensverbeamtung ein zweites Mal beim Amtsarzt antanzen musst, halte ich für relativ wahrscheinlich. Die Verbeamtung auf Probe dauert üblicherweise drei Jahre. Eine zu diesem Zeitpunkt abgeschlossenen Therapie wird dann auch hoffentlich eine positive Prognose bringen.

Die PKV muss Dich im Rahmen der Öffnungsaktion ohnehin unabhängig vom Gesundheitszustand aufnehmen, es würde dann halt teurer.

13reasonswhy

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Antw:Psychotherapeutische Sprechstunde und Verbeamtung
« Antwort #3 am: 30.04.2022 09:40 »
Letztlich gebe ich dir nur einen Rat: auf keinen Fall beim Antrag für die PKV diesen Sachverhalt verschweigen. Du riskierst damit einen Rauswurf … geh daher den sicheren Weg, sei ehrlich und lebe mit den Konditionen der Öffnungsaktion und einem evtl. Risikozuschlag.

Tim Schröder

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Antw:Psychotherapeutische Sprechstunde und Verbeamtung
« Antwort #4 am: 07.06.2022 09:53 »

Hallo und guten Morgen,
ich in Mitleser und neugierig.
Was bedeutet: "Verschweigen hätte den Nachteil,  dass dein Vertrag für 10 Jahre unsicher ist".
Welcher Vertrag ist unsicher? Der Arbeitsvertrag?
Danke für Aufklärung.


author=Max
Die PKV wird neben einer Behandlung auch nach Beschwerden, Untersuchungen und Diagnosen fragen. Verschweigen hätte den Nachteil,  dass dein Vertrag für 10 Jahre unsicher ist. Angeben bedeutet wahrscheinlich Öffnungsaktion.
Beim amtsarzt kommt es auf die Fragen deines Gesundheitsamt an. Die werden aber ähnlich über eine reine Behandlungsabfrage hinausgehen. Der amtsarzt bzw. deine Dienststelle legen aber einen weniger strengen Rahmen an,  da sie schon mit einer gewissen Sicherheit eine vorzeitige Dienstunfähigkeit vorhersagen müssten.
Hast du die Diagnosen aus den KV Abrechnungsdaten?

clarion

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Antw:Psychotherapeutische Sprechstunde und Verbeamtung
« Antwort #5 am: 07.06.2022 21:16 »
Hallo Tim,

Beamte haben keinen Arbeitsvertrag, sondern werden ernannt.

Wenn man bei der PKV unwahre Angaben macht oder Vorerkrankungen verschweigt, ist der Vertrag mit der Versicherung schwebend unwirksam.

Tim Schröder

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Antw:Psychotherapeutische Sprechstunde und Verbeamtung
« Antwort #6 am: 08.06.2022 09:46 »
Danke schön für die Erklärung, Clarion.
Liebe Grüße
Tim


Hallo Tim,

Beamte haben keinen Arbeitsvertrag, sondern werden ernannt.

Wenn man bei der PKV unwahre Angaben macht oder Vorerkrankungen verschweigt, ist der Vertrag mit der Versicherung schwebend unwirksam.