Autor Thema: [Allg] Verbeamtung E9b --> A6?  (Read 4531 times)

richan

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[Allg] Verbeamtung E9b --> A6?
« am: 25.04.2022 09:28 »
Guten Morgen liebe Kollegen,

ich bin derzeit Polizeibeschäftigter im IT-Bereich und nach TV-L E9a eingruppiert. Noch in diesem Jahr wird eine Höhergruppierung in die E9b erfolgen. Da ich "erst" Anfang 30 bin, habe ich meinem Dienstherren gegenüber Interesse an einer Verbeamtung bekundet. Diesem steht er generell recht offen gegenüber, auch da andere Kollegen aus meinem Aufgabenbereich (damals noch E8!) diesen Schritt in der Vergangenheit bereits erfolgreich beschritten haben. Allerdings hat man mir gegenüber recht deutlich gemacht, dass auch in diesem Falle eine Eingruppierung in die A6 (mD) erfolgen würde. Jetzt überlege ich mir schon die ganze Zeit, ob eine Verbeamtung bei einer solchen Eingruppierung überhaupt noch erstrebenswert wäre? Würde ich Tarifangestellter bleiben, stünde mir perspektivisch auch die E10 in Aussicht. Wäre nicht auch eine Eingruppierung gleich in die A9 oder wenigstens die A8 möglich?

Vielleicht noch von Bedeutung: Ich bin ausgebildeter Fachinformatiker, allerdings ohne abgeschlossenes Studium!

Ich danke im Voraus für eure Antworten :-)!

Viele Grüße
- richan

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Antw:[Allg] Verbeamtung E9b --> A6?
« Antwort #1 am: 25.04.2022 09:51 »
Nein. Ohne Studium hast du nicht die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für den gehobenen Dienst. Daher bleibt nur der mittlere Dienst, eine Verbeamtung erfolgt grundsätzlich im Eingangsamt.

Insofern stellt sich mir die Frage, warum du Interesse an einer Verbeamtung hättest?

WasDennNun

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Antw:[Allg] Verbeamtung E9b --> A6?
« Antwort #2 am: 25.04.2022 10:48 »
Jetzt überlege ich mir schon die ganze Zeit, ob eine Verbeamtung bei einer solchen Eingruppierung überhaupt noch erstrebenswert wäre? Würde ich Tarifangestellter bleiben, stünde mir perspektivisch auch die E10 in Aussicht.
[...]

Vielleicht noch von Bedeutung: Ich bin ausgebildeter Fachinformatiker, allerdings ohne abgeschlossenes Studium!
Wieso nur E10?
Wieso perspektivisch und nicht gestern, ist die Arbeit nicht da oder will man sie dir nicht geben, weil du "Laufbahnen" durchlaufen musst?
Kenne FIler die im Bereich IT-Forensik arbeiten und die sind e12

richan

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Antw:[Allg] Verbeamtung E9b --> A6?
« Antwort #3 am: 25.04.2022 12:27 »
Nein. Ohne Studium hast du nicht die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für den gehobenen Dienst. Daher bleibt nur der mittlere Dienst, eine Verbeamtung erfolgt grundsätzlich im Eingangsamt.

Insofern stellt sich mir die Frage, warum du Interesse an einer Verbeamtung hättest?
Wie kommt es dann, dass z.B. reine Fachinformatiker-Stellen in BW bei Interamt teilweise mit A10/11 ausgeschrieben werden?

Ich habe viel mit älteren Kollegen gesprochen, die den Schritt damals gegangen sind und solchen die es nicht sind. Im Nachhinein bereuen es eigentlich alle, die es nicht getan haben. Die allgemeine Sicherheit, die mit einer Verbeamtung einhergeht, würde die finanziellen Einbußen gut wett machen.


Jetzt überlege ich mir schon die ganze Zeit, ob eine Verbeamtung bei einer solchen Eingruppierung überhaupt noch erstrebenswert wäre? Würde ich Tarifangestellter bleiben, stünde mir perspektivisch auch die E10 in Aussicht.
[...]

Vielleicht noch von Bedeutung: Ich bin ausgebildeter Fachinformatiker, allerdings ohne abgeschlossenes Studium!
Wieso nur E10?
Wieso perspektivisch und nicht gestern, ist die Arbeit nicht da oder will man sie dir nicht geben, weil du "Laufbahnen" durchlaufen musst?
Kenne FIler die im Bereich IT-Forensik arbeiten und die sind e12
Ich befürchte fast, das könnte ein geografisches Problem sein. Hier in der Umgebung werden IT-Stellen leider meistens mit E9a bewertet, bis vor Kurzem wie bereits erwähnt sogar mit E8. Erst jetzt geht es zähneknirschend in die E9b, und selbst da ist noch einiges in der Schwebe. Es wird darauf verwiesen, dass die Eingruppierungen entsprechend der Arbeitsplatzbeschreibungen erfolgen, diese sind m.M.n. jedoch bereits jetzt eigentlich ziemlich Umfangreich gestaltet, sodass E9b locker, wenn nicht sogar E10 angemessen wäre.

WasDennNun

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Antw:[Allg] Verbeamtung E9b --> A6?
« Antwort #4 am: 25.04.2022 13:09 »
Ich. in Dipl. Informatiker habe mich nie unsicher gefühlt und stets Verbeamtung abgelehnt, da ich meine Freiheitenbzgl. AG wahl und wechsel behalten wollte.
Wer als ITler unter Fünfzig einen sicheren Hafen will, unterschätzt seinen Marktwert.
Als Angestellter ist man faktisch genauso sicher wie als Beamter, man hat jedoch mehr Rechte.

Wenn bei euch Tätigkeiten die höherwertig sind nicht an FIler gegeben werden, dann ist das kein geographisches  Problem, sondern eins im Kopf der Beamten.
Die Aufgaben wird es bei euch auch geben, aber entweder bekommen sie Beamte oder ihr werdet betrogen, weil falsch eingruppiert wird.
Und wenn da irgendwas mit zähneknirschen gemacht wird, glaube ich fest an letzteres.

WasDennNun

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Antw:[Allg] Verbeamtung E9b --> A6?
« Antwort #5 am: 25.04.2022 13:13 »
hast du mal ein Beispiel für ein FI Ausschreibung die A10 oder mehr ist?

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Antw:[Allg] Verbeamtung E9b --> A6?
« Antwort #6 am: 25.04.2022 13:30 »
Wie kommt es dann, dass z.B. reine Fachinformatiker-Stellen in BW bei Interamt teilweise mit A10/11 ausgeschrieben werden?

Weil Eingruppierung und Beamtenbesoldung nichts miteinander zu tun haben. Im Bereich des TVöD (außerhalb Bund) können Fachinformatiker bei Übertragung entsprechender Tätigkeiten auch nach E 12 oder E13 eingruppiert sein.

Die allgemeine Sicherheit, die mit einer Verbeamtung einhergeht, würde die finanziellen Einbußen gut wett machen.
Da sehe ich es wie WDN - die Sicherheit ist auch als Angestellter gegeben, zumal gerade als IT-ler zumindest akutell überall Bedarf besteht.

WasDennNun

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Antw:[Allg] Verbeamtung E9b --> A6?
« Antwort #7 am: 25.04.2022 13:47 »
Wie kommt es dann, dass z.B. reine Fachinformatiker-Stellen in BW bei Interamt teilweise mit A10/11 ausgeschrieben werden?

Weil Eingruppierung und Beamtenbesoldung nichts miteinander zu tun haben. Im Bereich des TVöD (außerhalb Bund) können Fachinformatiker bei Übertragung entsprechender Tätigkeiten auch nach E 12 oder E13 eingruppiert sein.
Auch beim Bund, allerdings muss man dann E13/E14er Tätigkeiten bekommen und nicht als sonstiger Beschäftigter gelten  ;)
/Klugscheiß Ende.

richan

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« Antwort #8 am: 25.04.2022 13:55 »
hast du mal ein Beispiel für ein FI Ausschreibung die A10 oder mehr ist?
Z.B. Stellen-ID "690167". Ist allerdings mit "TVöD-V E 10 / A11" ausgeschrieben und als Anforderung:
"Eine abgeschlossene Ausbildung zum/zur Fachinformatiker/in oder ein abgeschlossenes Studium der Informatik oder Wirtschaftsinformatik"
Ich vermute also fast: E10 für FI und A11 für Studierte.

Oder hier, Stellen-ID "793128". Ausgeschrieben mit "TVöD-Bund E 10 - TVöD-Bund E 11 / A11", als Anforderung aber nicht einmal die Erwähnung eines Studiums:
"Sie sollten über eine abgeschlossene Ausbildung zum Fachinformatiker Systemintegration oder eine vergleichbare technische Ausbildung verfügen"

Vielleicht übersehe ich aber wieder etwas ...?

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Antw:[Allg] Verbeamtung E9b --> A6?
« Antwort #9 am: 25.04.2022 14:03 »
hast du mal ein Beispiel für ein FI Ausschreibung die A10 oder mehr ist?
Z.B. Stellen-ID "690167". Ist allerdings mit "TVöD-V E 10 / A11" ausgeschrieben und als Anforderung:
"Eine abgeschlossene Ausbildung zum/zur Fachinformatiker/in oder ein abgeschlossenes Studium der Informatik oder Wirtschaftsinformatik"
Ich vermute also fast: E10 für FI und A11 für Studierte.

Oder hier, Stellen-ID "793128". Ausgeschrieben mit "TVöD-Bund E 10 - TVöD-Bund E 11 / A11", als Anforderung aber nicht einmal die Erwähnung eines Studiums:
"Sie sollten über eine abgeschlossene Ausbildung zum Fachinformatiker Systemintegration oder eine vergleichbare technische Ausbildung verfügen"

Vielleicht übersehe ich aber wieder etwas ...?

Nein, da übersiehst du nichts. Einziger Unterschied zwischen TVöD Bund und TVöD Kommunen ist, dass es beim Bund für die Eingruppierung ab E10 eines Bachelors bedarf. Insoweit ist zweite von dir zitierte Ausschreibung bemerkenswert, aber korrekt, da jeweils nach E11 bewertete Tätigkeiten ausgeschrieben werden, bei Nichtvorliegen der persönlichen Voraussetzung (Bachelor) man jedoch eine Entgeltgruppe niedriger eingruppiert ist.

WasDennNun

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« Antwort #10 am: 25.04.2022 15:12 »
Und der nichtstudierte kann eben nicht verbeamtet zur A11 werden und diesen Posten bekommen.
Da fehlt halt die Laufbahnbefähigung und man wird Angestellter.

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« Antwort #11 am: 25.04.2022 16:09 »
Und der nichtstudierte kann eben nicht verbeamtet zur A11 werden und diesen Posten bekommen.
Da fehlt halt die Laufbahnbefähigung und man wird Angestellter.

Was ja auch durchaus sinnig ist, wo wären denn bei der IT die hoheitlichen Aufgaben?

xap

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« Antwort #12 am: 25.04.2022 16:14 »
Die Frage müsste man sich öfter stellen. Angefangen bei der einfachen Bürosachbearbeiterin die Posteingänge sortiert.

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« Antwort #13 am: 25.04.2022 16:26 »
Die Frage müsste man sich öfter stellen. Angefangen bei der einfachen Bürosachbearbeiterin die Posteingänge sortiert.


neeeeiiiiiin, das kann nur ein Oberamtsgehilfe richtig gut ;)

WasDennNun

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« Antwort #14 am: 25.04.2022 16:40 »
Und der nichtstudierte kann eben nicht verbeamtet zur A11 werden und diesen Posten bekommen.
Da fehlt halt die Laufbahnbefähigung und man wird Angestellter.

Was ja auch durchaus sinnig ist, wo wären denn bei der IT die hoheitlichen Aufgaben?
Verteidigung der IT Infrastruktur Angriffen kommt mir da als erstes in den Sinn.
Durchsuchungen und Beweissicherung als zweites.
Ansonsten muss man sich ja in der Tat fragen wofür und warum man Beamten benötigt, wenn der echte Vorteil den man als Dienstherr beim Beamten hat eh Schnee von Gestern ist:
Man kann ihn jederzeit und überall einsetzen und hat somit eine planbare verlässliche Anzahl an "Arbeitskräften" um die staatlichen Aufgaben zu erfüllen.