Hallo, ich benötige Hilfe, weil ich dazu in den Gesetzen nichts gefunden habe. Vielleicht weiss da einer mehr. Mal angenommen ein Beamter auf Lebensezeit (A8) im Mittleren Dienst (LG1.2) hat vor Jahren ebenso einmal den offiziellen Vorbereitungsdienst für den GD (LG2.1) also das duale Studium offiziell absolviert und beendet. Danach hat er sich aber aus privaten gründen für eine Stelle im MD entschieden. Diese gründen haben sich relativiert und er würde gerne jetzt in den GD (ohne Dienstherrenwechsel, Stelle ist vorhanden). Wie würde so ein Laubahngruppenwechsel aussehen? Und welche Gesetze sind hier maßgeblich?