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Elternzeit - Jahressonderzahlung
MarkusElternzeit:
Hallo zusammen,
vielleicht kann mir jemand weiterhelfen. Leider kenne ich mich nicht gut in Personalangelegenheiten aus. Ich bin nach dem TVÖD-V angestellt. Letztes Jahr kam meine Tochter am 23.07.2021 zur Welt. In diesem Jahr werde ich vom 23.07.- 22.09.2022 in Elternzeit gehen. In diesem Zeitraum werde ich jedoch 20 % in Teilzeit arbeiten.
Meine Frage ist, welche Auswirkung hat die Elternzeit mit Teilzeitbeschäftigung auf die Jahressonderzahlung im Novemver? Leider werde ich aus den Darlegungen im Tarufvertrag nicht schlau.
Ich bedanke mich vorab für die Rückmeldungen und Ihre Hilfe.
Vielen Dank.
Lars73:
Das führt zu einer erheblich reduzierten Jahressonderzahlung (weniger als die Hälfte als ohne Elternzeit). Bei vollständiger Elternzeit ohne Teilzeittätigkeit würde die Jahressonderzahlung nur um 1/12 gekürzt werden. Finanziell wäre es Vorteilhaft die Elternzeit in Teilzeit aus dem Bemessungszeitraum (Juli-September) herauszuhalten.
SiegVibe:
Lars hat leider recht. Da Ihr Kind im letzten Kalenderjahr geboren ist, ist Ihre Elternzeit in diesem Jahr nicht mehr privilegiert. Grob könnte man sagen, dass Sie 46 % der üblichen Jahressonderzahlung erhalten.
MarkusElternzeit:
Vielen Dank für die Nachrichten. Das bedeutet, wenn ich komplett in Elternzeit wäre, dass nur für einen Monat die Sonderzahlung reduziert wird? Dann wäre ja die Lösung passender.
Lars73:
Ja. Weil Juli und September nicht komplett in Elternzeit erfolgt für die Monate keine Kürzung.
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