Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
medikamente verabreichen
(1/1)
maxlll:
Hallo zusammen
ich arbeite in einer Behindertenwerkstatt als Gruppenleiter und bin gelernter Heilerziehungspfleger. Viele neue Kollegen haben eine Industrielle oder Handwerkliche Ausbildung und machen gerade die SBZ. Dürfen die Kollegen während der Dauer der SBZ und danach den Leuten vom Arzt verordnete Medikamente geben.
Gruß
max
maxlll:
Wie regelt ihr das in eurer Arbeit
Flying:
Nur mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten/gesetzlichen Vertretern
Levana:
Im Zweifel haftet der, der das Medikament verabreicht. Dieser Verantwortung sollten sich die AN bewusst sein. Eine gesetzliche Regelung dazu ist mir bisher nicht bekannt. Ratsam wäre sicherlich eine vom AG gestellte fachliche Qualifikation/Anleitung.
Im stationären Wohnen (SGB XII/ Ü18) haben wir die Medikamente nach Arztanweisung gestellt und der jeweilige Dienst hat es verabreicht und dokumentiert.
In der Kinderbetreuung dürfen wir nicht einmal Nasenspray verabreichen. Sollte ein Kind regelmäßig lebenswichtige Medikamente benötigen (Diabetiker, Epileptiker...) muss ein Pflegedienst kommen und das übernehmen. Bei Allergikern müssen alle Kollegen durch einen Arzt in der Handhabung der Notfallmedikation (Epipen) geschult werden.
Wenn du der Meinung bist keine Kollegen sind nicht ausreichend geschult würde ich mit deinem AG sprechen und eine Schulung anregen.
Navigation
[0] Message Index
Go to full version