Autor Thema: Berechnung Überstunden  (Read 4808 times)

Ayala

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Berechnung Überstunden
« am: 29.06.2022 12:07 »
Wie werden geleistete Überstunden berechnet, wenn sie nur für einen Tag angeordnet waren, und ich aufgrund der Gleitzeit meine normale Arbeit dann auf die restlichen Tage der Woche verteilt habe?
Also an einem Tag waren für eine Extratätigkeit 4 Überstunden angeordet, ich habe dann aber an dem Tag insgesamt 2 h mehr als die Sollzeit gearbeitet, aber in der Woche insgesamt 4 h mehr als Soll. In der Folgewoche hatte ich keinen Freizeitausgleich.
Im Tarifvertrag steht ja "Überstunden sind die auf Anordnung des Arbeitgebers geleisteten Arbeitsstunden, die über die im Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit von Vollbeschäftigten (§ 6 Abs. 1 Satz 1) für die Woche dienstplanmäßig bzw. betriebsüblich festgesetzten Arbeitsstunden hinausgehen und nicht bis zum Ende der folgenden Kalenderwoche ausgeglichen werden."
Mir wurden aber lediglich die 2 h mehr für den Tag und nicht die 4 h mehr für die Woche als Überstunden angerechnet. Ist das so richtg?
Vielen Dank für die Antworten.

OrganisationsGuy

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Antw:Berechnung Überstunden
« Antwort #1 am: 29.06.2022 12:16 »
Bis wie viel Uhr geht denn bei euch die Regelmäßige Arbeitszeit und bis wie viel Uhr wurde dir aufgetragen Tätigkeit X nachzugehen?

Ayala

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Antw:Berechnung Überstunden
« Antwort #2 am: 29.06.2022 12:25 »
Ich habe qualifizierte Gleitzeit, in der Zeiterfassung werden jeden Tag 468 min als Sollzeit angegeben, die ich aber frei einteilen kann. Mir wurde an einem Tag angeordnet von 13:00 Uhr bis 17:00 einer anderen Tätigkeit nachzugehen.

WasDennNun

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Antw:Berechnung Überstunden
« Antwort #3 am: 29.06.2022 13:26 »
Wieso sollten das Überstunden sein, der Ag hat doch nicht angeordnet, dass du 4 h mehr arbeiten sollst.
Er hat angeordnet, dass du 4 h was anderes machen sollst.

Ayala

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Antw:Berechnung Überstunden
« Antwort #4 am: 29.06.2022 15:37 »
Das Leisten von Überstunden für diese Tätigkeit wurde vom AG angeordnet.

WasDennNun

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Antw:Berechnung Überstunden
« Antwort #5 am: 29.06.2022 17:21 »
Der AG hat also explizit angeordnet, dass du die Woche 4 h mehr arbeiten sollst?
Hat er wohl eher nicht.

Somit sind dein Stunden ja einfach nur Gleitzeit.

SVA

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Antw:Berechnung Überstunden
« Antwort #6 am: 29.06.2022 17:27 »
Überstunden können nicht angeordnet werden. Der Arbeitgeber kann Arbeitsstunden anordnen, die unter bestimmten Umständen zu Überstunden werden.

Ayala

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Antw:Berechnung Überstunden
« Antwort #7 am: 29.06.2022 18:16 »
Also ist es richtig, dass nur die Stunden zu Überstunden wurden, die ich genau an diesem Tag mehr gearbeitet habe? So wurde es ja auch abgerechnet.

WasDennNun

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Antw:Berechnung Überstunden
« Antwort #8 am: 29.06.2022 19:29 »
So könnte man das sehen, denn du hast ja freiwillig 2h Gleitzeit gemacht.

Andererseits wenn er dich auffordert 4 h in der Woche mehr zu arbeiten, dann stehen dir 4 h zu.
Andererseits, wenn er dich nur anweist in der Zeit 13-17 Uhr etwas anderes als diene normale Tätigkeit zumachen, dann wären es 0 h Überstunden, sondern nur Gleitzeit.

In NI muss der PR Überstunden zustimmen, wie ist das bei euch? Denn dann wäre ja klar wieviel wöchentliche Überstunden angeordnet waren.