Autor Thema: Wechsel von Kommune zu Bund. Wie sieht das mit der "Kündigungsfrist" aus?  (Read 1551 times)

DieSekretärin

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Hallo liebe Gemeinde,

ich bin aktuell bei der Stadt als Sachbearbeiterin/Schulsekretärin angestellt. Ich habe mich auf eine Stelle beim Land beworben und wurde auch zu einem Einstellungsgespräch geladen. Ich denke die Chancen stehen nicht schlecht, den Job zu bekommen. Nun habe ich jedoch eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Ende des Quartals. Das neue Quartal hat ja erst begonnen. Demnach könnte ich erst Mitte November die neue Stelle antreten. Da ich noch nicht lang im öffentlichen Dienst arbeite und mich bezüglich dessen überhaupt nicht auskenne (hab vorher nur in der freien Wirtschaft gearbeitet), stellt sich mir nun die Frage, ob man aufgrund des Wechsels zum Land nicht eine Art Aufhebungsvertrag machen kann? Oder kann man fluid wechseln? Oder kann der Dienstherr der Stadt quasi "befehlen" mich schon eher "freizugeben" 😂 Ich denke ihr wisst was ich meine. Ich hoffe natürlich, dass der neue AG ggf solang auf mich warten würde aber in dem Gebiet in dem ich arbeite, wird eigentlich immer gerne schnell nachbesetzt.

Ich freue mich über Eure Antworten.

Viele Grüße

WasDennNun

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Man kann immer und jederzeit einvernehmlich einen Aufhebungsvertrag machen.
Es spricht nichts dagegen, dass du zum AG gehst und abends nicht mehr sein Mitarbeiter bist, weil der Vertrag aufgelöst wurde innerhalb von 5 Minuten. (Ok im öD dauert das vielleicht Minimum 24h)

SVA

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Beamte haben Dienstherren, Tarifbeschäfftigte haben Arbeitgeber, mit denen sie auf Augenhöhe einen Arbeitsvertrag geschlossen haben. Diesen können die Arbeitsvertragsparteien durchaus durch einen weiteren Vertrag aufheben. Das setzt den erklärten Willen beider Parteien voraus. Bei der geschilderten Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Ende eines Kalendervierteljahres würde bei Kündigung zum nächstmöglichen Termin das Arbeitsverhältnis durch Kündigung mit Ende des 30.09.2022 enden. Es wäre also auch ohne Aufhebungsvetrag ein Arbeitsantritt zum 01.10.2022 möglich. Wie man auf "Mitte November" als nächstmöglichen Antrittstermin kommt, bleibt ebenso rätselhaft wie der Zusammenhang des Sachverhalts zu diesem Unterforum oder zum Threadtitel. Im Sachverhalt geht es um einen Arbeitgeberwechsel von der Gemeinde zum Land, die Überschrift thematisiert einen Wechsel von der Gemeinde zum Bund, im Unterforum geht es u.a. um den TVÖD Bund.