Hallo,
Ich habe eine Frage zu meinem Arbeitsvertrag.
Ich wurde im Oktober 2019 befristet für 2 Jahre eingestellt.
Als Zusatz steht im Arbeitsvertrag noch:
Die Befristung der Beschäftigung richtet sich nach § 30 TVöD i.V. m. §14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG.
Mein Vertrag wurde letztes Jahr bis Oktober 2022 um 1 Jahr befristet verlängert.
Dieses Jahr soll mein Vertrag um weitere zwei Jahre bis Oktober 2024 befristet verlängert werden.
Ich bin als Hausmeister angestellt, sprich, ich bin kein Wissenschaftlicher Mitarbeiter.
Meine Frage ist jetzt, ist das so rechtens, dass mein Vertrag so lange befristet verlängert werden kann?
Vielen Dank Vorab.
Viele Grüße
Tim