Im Zweifel haftet der, der das Medikament verabreicht. Dieser Verantwortung sollten sich die AN bewusst sein. Eine gesetzliche Regelung dazu ist mir bisher nicht bekannt. Ratsam wäre sicherlich eine vom AG gestellte fachliche Qualifikation/Anleitung.
Im stationären Wohnen (SGB XII/ Ü18) haben wir die Medikamente nach Arztanweisung gestellt und der jeweilige Dienst hat es verabreicht und dokumentiert.
In der Kinderbetreuung dürfen wir nicht einmal Nasenspray verabreichen. Sollte ein Kind regelmäßig lebenswichtige Medikamente benötigen (Diabetiker, Epileptiker...) muss ein Pflegedienst kommen und das übernehmen. Bei Allergikern müssen alle Kollegen durch einen Arzt in der Handhabung der Notfallmedikation (Epipen) geschult werden.
Wenn du der Meinung bist keine Kollegen sind nicht ausreichend geschult würde ich mit deinem AG sprechen und eine Schulung anregen.