Wobei einschlägige Berufserfahrung regelmäßig nicht in niedrigeren Entgeltgruppen erworben werden kann. Insofern würde ich die Gefahr sehen, dass du in EG 14 Stufe 1 landest. Dies solltest du abklären, bevor du den Vertrag unterschreibst, da dass ja ein deutliches Gehalts-Minus wäre, was du auch erst nach einigen Jahren aufholst.