Wahrscheinlich handelt es sich hier nicht um eine Entgeltumwandlung, sondern um die Pflichtversicherung,die jeder hat, der im öD beschäftigt ist. Die Pflichtversicherung finanziert sich in den neuen Bundesländern größtenteils kapitalgedeckt, so dass hier die gleichen Förderwege in Betracht kommen wie bei einer Entgeltumwandlung oder einer Riester-Rente.
Genau für die Frage, welcher Förderweg genutzt werden soll, wurde der Fragebogen ausgehändigt. Bei der Förderung analog Entgeltumwandlung sind die Beiträge steuer- und sv-frei, man hat also das höhere monatliche Netteinkommen. Bei der Förderung analog Riester hat man am Ende die höhere Betriebsrente und zahlt etwas weniger sv-Beiträge auf die Rente. Also Nettoplus oder Rentenplus ist die Frage.
Wichtig: Man schließt keine Entgeltumwandlung oder Riester-Rente ab. Dass es sich vermutlich nicht um eine Entgeltumwandlung handelt, liegt auch daran, dass diese separat abgeschlossen werden muss (Freiwillige Versicherung). Die Pflichtversicherung beginnt dagegen "automatisch" mit dem Beschäftigungsbeginn.
Dass der AG keinen Zuschuss zahlt, ist grundsätzlich richtig, denn den gibt es in der Pflichtversicherung nicht (für tarifgebundene AG auch nicht für die Freiwillige Versicherung als Entgeltumwandlung). Allerdings zahlt der AG auch eigene Beiträge und Umlagen zu deinen 2,4% oben drauf an die ZVK.
Im Zweifel einfach bei der ZVK anrufen. Die Kollegen bekommen keine Providion und beraten in der Regel neutral.