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KOB / KO-Tage / "Karenztage" - Krank ohne Schein - wie bei anderen geregelt?

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ProfTii:
Bei uns gilt auch die 3-Tage-ohne-AUBescheinigung. Inoffiziell ist es aber so, dass ab dem 5 mal ohne Bescheinigung mal drauf geguckt wird, was da los ist - Stichwort Fürsorgepflicht.

Das hat bei mir dazu geführt, dass ich eine Bescheinigung ab dem ersten Tag bringen muss. Ich war in der Coronahochzeit ein paar mal wegen Schnupfen/husten zuhause (in der Art, dass ich unter normalen Umständen arbeiten gegangen wäre) und bin nicht zum Arzt, weil ich mir ein volles Wartezimmer voller Erkältungspatienten oder das Warten draußen in der Kälte bei Regen ersparen wollte - das wurde von unserem Personalamt so aufgefasst, dass ich kein Interesse an der Aufklärung meiner Erkrankung und somit meiner Gesunderhaltung hätte und entsprechende Opportunitätsgründe könnten nicht akzeptiert werden... In zwei Jahren wird die Auflage wieder aufgehoben, sofern meine Krankzeiten zurückgegangen sind (zur Info in dem Jahr hatte ich genau 7 Fehltage - nur halt ohne AU-Bescheinigung)

Organisator:

--- Zitat von: ProfTii am 05.05.2022 08:16 ---Bei uns gilt auch die 3-Tage-ohne-AUBescheinigung. Inoffiziell ist es aber so, dass ab dem 5 mal ohne Bescheinigung mal drauf geguckt wird, was da los ist - Stichwort Fürsorgepflicht.

Das hat bei mir dazu geführt, dass ich eine Bescheinigung ab dem ersten Tag bringen muss. Ich war in der Coronahochzeit ein paar mal wegen Schnupfen/husten zuhause (in der Art, dass ich unter normalen Umständen arbeiten gegangen wäre) und bin nicht zum Arzt, weil ich mir ein volles Wartezimmer voller Erkältungspatienten oder das Warten draußen in der Kälte bei Regen ersparen wollte - das wurde von unserem Personalamt so aufgefasst, dass ich kein Interesse an der Aufklärung meiner Erkrankung und somit meiner Gesunderhaltung hätte und entsprechende Opportunitätsgründe könnten nicht akzeptiert werden... In zwei Jahren wird die Auflage wieder aufgehoben, sofern meine Krankzeiten zurückgegangen sind (zur Info in dem Jahr hatte ich genau 7 Fehltage - nur halt ohne AU-Bescheinigung)

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Und das führt dann dazu, dass man statt 1-2 Tage krank zu Hause zu bleiben zum Arzt geht und eine Krankschrift für 1-2 Wochen erhält. Wenns der AG unbedingt so haben will...

WasDennNun:

--- Zitat von: Organisator am 05.05.2022 08:19 ---
--- Zitat von: ProfTii am 05.05.2022 08:16 ---Bei uns gilt auch die 3-Tage-ohne-AUBescheinigung. Inoffiziell ist es aber so, dass ab dem 5 mal ohne Bescheinigung mal drauf geguckt wird, was da los ist - Stichwort Fürsorgepflicht.

Das hat bei mir dazu geführt, dass ich eine Bescheinigung ab dem ersten Tag bringen muss. Ich war in der Coronahochzeit ein paar mal wegen Schnupfen/husten zuhause (in der Art, dass ich unter normalen Umständen arbeiten gegangen wäre) und bin nicht zum Arzt, weil ich mir ein volles Wartezimmer voller Erkältungspatienten oder das Warten draußen in der Kälte bei Regen ersparen wollte - das wurde von unserem Personalamt so aufgefasst, dass ich kein Interesse an der Aufklärung meiner Erkrankung und somit meiner Gesunderhaltung hätte und entsprechende Opportunitätsgründe könnten nicht akzeptiert werden... In zwei Jahren wird die Auflage wieder aufgehoben, sofern meine Krankzeiten zurückgegangen sind (zur Info in dem Jahr hatte ich genau 7 Fehltage - nur halt ohne AU-Bescheinigung)

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Und das führt dann dazu, dass man statt 1-2 Tage krank zu Hause zu bleiben zum Arzt geht und eine Krankschrift für 1-2 Wochen erhält. Wenns der AG unbedingt so haben will...

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Richtig.
Was ja den Mitarbeiter nicht davon abhält, nach 3  Tagen wieder arbeiten zu gehen, wenn er feststellt, dass er nicht mehr AU ist.

 Trotzdem finde ich die Vorgehensweise von ProfTii's AG grundsätzlich richtig, nur halt falsch umgesetzt bei ihm.
Bei uns wurde wg. C klar gesagt: Erkätungssymp. auf alle Fälle zuhause bleiben, wer will macht dann HO. AU nicht nötig.

BAT:
Ich hoffe, doch, wie es einige Institutionen richtig erkannt haben, mit bisher nicht vorhanden Erkältungssymptomen vom Dienst fern bleiben.  :)

ProfTii:

--- Zitat von: WasDennNun am 05.05.2022 08:27 --- Trotzdem finde ich die Vorgehensweise von ProfTii's AG grundsätzlich richtig, nur halt falsch umgesetzt bei ihm.
Bei uns wurde wg. C klar gesagt: Erkätungssymp. auf alle Fälle zuhause bleiben, wer will macht dann HO. AU nicht nötig.

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Sehe ich genauso - solche Kurzzeiterkrankungen können ja auf alles mögliche zurückgehen, z.B. Rückenbeschwerden, Migräne, Arthrosen usw. - da hat der Arbeitgeber sicher ein Interesse hierüber irgendwie aufgeklärt zu sein um gegebenenfalls Maßnahmen zur ergreifen, die dem AN unterstützen und den Problemen entgegenwirken. Hier zu sagen "Du hast ein gewisses Kontingent, danach würde ich aber dann doch gerne mal mit dir reden, was bei dir los ist" halte ich für angebracht und auch zielführend.

Gut bei meinem Fall ist das dann mal "schief gelaufen" - da bin ich offen gestanden aber nicht wirklich objektiv, da es mich schon etwas nervt

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