Autor Thema: KOB / KO-Tage / "Karenztage" - Krank ohne Schein - wie bei anderen geregelt?  (Read 10328 times)

superbraz

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Gruß in die Runde,

das Thema kam auf und nun stellt sich die Frage, wie bzw. ob man das Ganze überhaupt umsetzen kann im öD / Bereich TVöD.
Gibt es Kommunen, welche solche "Krankentage ohne AU Bescheinigung" anbieten? Wenn ja, wie?
Und auf welcher Grundlage?
Kenne es von privaten Unternehmen...aber lässt sich das auch bei uns umsetzen?

zB. maximal 3 zusammenhängende Tage, maximal 5 Tage im Jahr...oder ähnlich.

Erzählt mal, wie das bei euch gehandhabt wird!

Danke!

Schmitti

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Gibt es Kommunen, welche solche "Krankentage ohne AU Bescheinigung" anbieten? Wenn ja, wie?
Und auf welcher Grundlage?
§ 5 EntgFG: "Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen."
Die frühere Vorlage wird in solchen Fällen verlangt, die durch häufige, kurze Ausfallzeiten auffallen. Eine feste Definition dafür gibt es aber nicht.

Organisator

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Erzählt mal, wie das bei euch gehandhabt wird!

Na wie im Gesetz (§ 5 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz, Landesbeamtengesetze) geregelt. 3 Kalendertage ohne Attest.

Levana

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Bei uns wird ab dem 1. Tag eine AU-Bescheinigung gefordert, steht auch so im AV. Habe noch keinen AG gehabt der das anders gehandhabt hätte, egal ob privat oder öD.

WasDennNun

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Gruß in die Runde,

das Thema kam auf und nun stellt sich die Frage, wie bzw. ob man das Ganze überhaupt umsetzen kann im öD / Bereich TVöD.
Der einzige Spielraum den man als AG hat (unabhängig ob öD oder nicht) ist zu sagen: AU ab ersten Tag, zweiten Tag oder dritten Tag (weil das Gesetz es so will)
Der zweite Spielraum den der AG hat:
Arbeitnehmer die der Arbeit fernbleiben weiter zu beschäftigen, auch wenn sie nicht gesetzeskonform ihren pflichten bzgl. AU nachkommen.
Wenn der AG dann Lust hat, kann er ja den Lohn kürzen, abmahnen oder ne goldenen Zitrone verteilen.

Bei einem AG wo ich war, wurde sehr genau darauf geachtet, ob Mitarbeiter häufiger Montags AU sind, denen wurde nach einem Gespräch (schon fast BEM) die AU ab ersten Tag aufgelegt, da man sorge hat, dass es Suchtbegegründete Probleme sind, die man rechtzeitig eindämmen will.
Ein entsprechender Fall wurde sogar gekündigt, da er sich hat nicht behandeln lassen!
Was dazu führte, dass er danach Clean wurde (durch den Schuß vorm Bug) und wieder eingestellt wurde (hatte man im bei der Entlassung mitgeteilt, dass die Tür dann wieder offen wäre).
Bei uns wird ab dem 1. Tag eine AU-Bescheinigung gefordert, steht auch so im AV. Habe noch keinen AG gehabt der das anders gehandhabt hätte, egal ob privat oder öD.
Mir persönlich ist noch kein AG untergekommen, der grundsätzlich ab ersten Tag eine AU wollte. Immer nur bei Problemfällen, die entweder wg Fürsorgepflicht rangenommen wurden (s.o.) oder weil sie so oft chronisch Krank waren, dass sie aus den 42 Tagen gefallen sind und der AG es zeitig dokumentiert haben wollte, um nicht unnötig lange Entgeltfortzahlung zu betreiben.

Johann

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Bei uns muss man am 3. Krankheitstag eine AU vorlegen. Da es bei Angestellten nach Kalendertagen geht und mein Arbeitgeber immer annimmt, dass man in Verbindung mit einem Wochenende auch das gesamte Wochenende arbeitsunfähig ist, benötigt man sowohl Montags, als auch Freitags grundsätzlich eine AU.

Bei Beamten geht es interessanterweise nach Arbeitstagen. Die können also problemlos Freitag und Montag unter Berufung auf Arbeitsunfähigkeit fern bleiben und würden erst ab Dienstag eine AU benötigen.

Organisator

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Bei uns muss man am 3. Krankheitstag eine AU vorlegen. Da es bei Angestellten nach Kalendertagen geht und mein Arbeitgeber immer annimmt, dass man in Verbindung mit einem Wochenende auch das gesamte Wochenende arbeitsunfähig ist, benötigt man sowohl Montags, als auch Freitags grundsätzlich eine AU.
Was Quatsch ist, man kann ja auch Montags erkranken und demnach Sonntag noch gesund gewesen sein.

Bei Beamten geht es interessanterweise nach Arbeitstagen. Die können also problemlos Freitag und Montag unter Berufung auf Arbeitsunfähigkeit fern bleiben und würden erst ab Dienstag eine AU benötigen.
Unterschiedliche Beschäftigtengruppen = unterschiedliche Regelungen.

Zweckmäßigerweise regelt man das einheitlich für alle in einer Dienstvereinbarung.

superbraz

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Vielen Dank für die zahlreichen und sehr informativen Antworten - handhabt also jeder anders!
Bei uns ist es aktuell auch noch AU Bescheinigung ab dem ersten Tag (kann man auch rückwirkend vorlegen natürlich), aber ohne AU Bescheinigung wird es als Fehltag gewertet und geht vom "Stundenkonto" ab.

Ziel ist auch die Regelung so anzuwenden, dass man 2-3 Tage ohne AU Bescheinigung nehmen kann und lediglich den Vorgesetzten darüber informieren muss.

Vielen vielen Dank!

Flying

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Erzählt mal, wie das bei euch gehandhabt wird!

Na wie im Gesetz (§ 5 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz, Landesbeamtengesetze) geregelt. 3 Kalendertage ohne Attest.

Genau das!

Garfield73

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Bei Beamten geht es interessanterweise nach Arbeitstagen. Die können also problemlos Freitag und Montag unter Berufung auf Arbeitsunfähigkeit fern bleiben und würden erst ab Dienstag eine AU benötigen.
Das wäre zumindest in Bayern falsch gehandhabt, falls das in der Dienststelle so laufen würde.
Nach § 16 UrlMV gibt es diese 3-Kalendertage-Regel auch für Beamte.

flip

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Bei Beamten geht es interessanterweise nach Arbeitstagen. Die können also problemlos Freitag und Montag unter Berufung auf Arbeitsunfähigkeit fern bleiben und würden erst ab Dienstag eine AU benötigen.
Das wäre zumindest in Bayern falsch gehandhabt, falls das in der Dienststelle so laufen würde.
Nach § 16 UrlMV gibt es diese 3-Kalendertage-Regel auch für Beamte.
Zumindest für Montags ist das rechtlich zweifelhaft. AU ist man, sobald man das dem AG mitgeteilt hat.
Wer Freitags sich AU meldet und Montags darauf zum Dienst erscheint hat die 3 Tag auch nicht überschritten.
Unberührt bleibt natürlich, dass der AG schon für den ersten Tag eine AU-Bescheinigung verlangen kann.
Das muss er aber vorher mitteilen/anordnen.

WasDennNun

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Bei Beamten geht es interessanterweise nach Arbeitstagen. Die können also problemlos Freitag und Montag unter Berufung auf Arbeitsunfähigkeit fern bleiben und würden erst ab Dienstag eine AU benötigen.
Das wäre zumindest in Bayern falsch gehandhabt, falls das in der Dienststelle so laufen würde.
Nach § 16 UrlMV gibt es diese 3-Kalendertage-Regel auch für Beamte.
Zumindest für Montags ist das rechtlich zweifelhaft. AU ist man, sobald man das dem AG mitgeteilt hat.
Wer Freitags sich AU meldet und Montags darauf zum Dienst erscheint hat die 3 Tag auch nicht überschritten.
Unberührt bleibt natürlich, dass der AG schon für den ersten Tag eine AU-Bescheinigung verlangen kann.
Das muss er aber vorher mitteilen/anordnen.
Und wer sich Donnerstags / Freitags AU meldet und Montags auch AU ist, der muss nicht Samstag und Sonntag AU gewesen sein 8)
Können ja auch zwei unterschiedliche AU Gründe sein.

WasDennNun

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Ziel ist auch die Regelung so anzuwenden, dass man 2-3 Tage ohne AU Bescheinigung nehmen kann und lediglich den Vorgesetzten darüber informieren muss.
klingt irgendwie befremdlich: Man nimmt sich eine Arbeitsunfähigkeit.
Entweder ist man Arbeitsunfähigkeit und muss es erst am dritten Tag vom Arzt verschriftlichen (und bestätigen) lassen oder man ist Arbeitsunfähigkeit und muss es ab dem ersten Tag vom Arzt verschriftlichen lassen.

flip

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Und wer sich Donnerstags / Freitags AU meldet und Montags auch AU ist, der muss nicht Samstag und Sonntag AU gewesen sein 8)
Können ja auch zwei unterschiedliche AU Gründe sein.
Wobei der Beschäftigte bei einem Ende der AU am Samstag oder Sonntag in Erklärungsnot kommen würde, wenn er Montags immernoch/wieder AU erkrankt ist.
Für eine AU ist es nicht relevant ob es unterschiedliche Gründe gibt. Zumindest kann ich das nicht in den Regelungen erkennen.

WasDennNun

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Und wer sich Donnerstags / Freitags AU meldet und Montags auch AU ist, der muss nicht Samstag und Sonntag AU gewesen sein 8)
Können ja auch zwei unterschiedliche AU Gründe sein.
Wobei der Beschäftigte bei einem Ende der AU am Samstag oder Sonntag in Erklärungsnot kommen würde, wenn er Montags immernoch/wieder AU erkrankt ist.
Für eine AU ist es nicht relevant ob es unterschiedliche Gründe gibt. Zumindest kann ich das nicht in den Regelungen erkennen.
Der AG müsste nachweisen, dass eine durchgängige AU bestand.
Nicht der AN kommt in Erklärungsnot.
Denn es gibt ja keine AU Befreiungsuntersuchung beim Arzt.
Wie sollte ein AN den erklären, dass er arbeitsfähig am Samstag/Sonntag war: In dem er zum ärztlichen Notdienst geht und da nachfragt, ob die einem bestätigen könnten, dass man nicht AU ist  8) ??
Ne, so funktioniert das leider? nicht.
So wie der AN glaubt er ist Arbeitsfähig, also nicht AU, genauso kann der AN glauben er wäre AU und zuhause bleiben (sofern nicht AU ab erstem Tag gefordert).


Und für eine AU und deren folgen ist es extrem wichtig, ob es unterschiedliche Gründe gibt.
So kann ich 60 Tage durchgängig AU sein und bekommt eine Lohnfortzahlung, aber ich kann auch 21 mal Mo/Fr Au sein und bekomme beim 43igsten Mal keine Lohnfortzahlung.