Autor Thema: KOB / KO-Tage / "Karenztage" - Krank ohne Schein - wie bei anderen geregelt?  (Read 10204 times)

superbraz

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klingt irgendwie befremdlich: Man nimmt sich eine Arbeitsunfähigkeit.
Entweder ist man Arbeitsunfähigkeit und muss es erst am dritten Tag vom Arzt verschriftlichen (und bestätigen) lassen oder man ist Arbeitsunfähigkeit und muss es ab dem ersten Tag vom Arzt verschriftlichen lassen.

ja, doof ausgedrückt - man "ist" natürlich arbeitsunfähig

superbraz

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Kurzes Feedback:
Seitens der Verwaltungsleitung nicht gewünscht.
Tenor "gab es schonmal, wurde ausgenutzt, wird es nicht mehr geben".

Man muss dazu sagen, dass es bei uns in anderen Bereichen recht locker läuft, womit man das Ganze etwas kompensieren kann.

Dennoch danke für die Beteiligung :)

WasDennNun

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Und damit ist dann oftmals das Ergebnis, dass die Ausnutzer 3 statt ein Tag weg sind.
und die nicht Ausnutzer 7 statt 3 Tage (die gehen ja wegen einem Tag kränklich weiter zur Arbeit)
und und und....

Ich finde ein AG sollte so gut organisiert sein, dass er die Ausnutzer / Chroniker zur 1 Tagesfrist verdonnert und den Rest mit 3 Tagen selbstdiagnose AU machen lässt.
Schont aller Geldbeutel.

superbraz

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Und damit ist dann oftmals das Ergebnis, dass die Ausnutzer 3 statt ein Tag weg sind.
und die nicht Ausnutzer 7 statt 3 Tage (die gehen ja wegen einem Tag kränklich weiter zur Arbeit)
und und und....

Ich finde ein AG sollte so gut organisiert sein, dass er die Ausnutzer / Chroniker zur 1 Tagesfrist verdonnert und den Rest mit 3 Tagen selbstdiagnose AU machen lässt.
Schont aller Geldbeutel.

ja, waren auch unsere Argumente...
Gegenargument sind dann die "Mehrstunden", welche hier im Vertrauen geleistet und "gesammelt" werden können, bis zu einer max.Zahl. Da geht es uns, muss ich zugeben, schon recht gut hier.

Die Spezialfälle, welche wegen zu vielen Krankentagen auffallen, machen dies auch so - ob mit oder ohne Schein.

WasDennNun

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Die Spezialfälle, welche wegen zu vielen Krankentagen auffallen, machen dies auch so - ob mit oder ohne Schein.
Es gibt halt die "Blaumacher"
Sei es weil sie ein Alkoholproblem o.ä. haben -> dann sind sie ja in der Tat krank und man muss einschreiten und helfen.
sei es weil sie A+lö* sind, denen wird es "erschwert" und man kann dann nach 42 Tage einfach mal die Zahlung einstellen.
Leidtragende sind die Chroniker (kenne Migränepatienten, die Wochenendmigänen bekommen und Montags tatsächlich nicht fit sind), da kann der AG dann auch nach 42 Tage die Zahlung einstellen.

ProfTii

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Bei uns gilt auch die 3-Tage-ohne-AUBescheinigung. Inoffiziell ist es aber so, dass ab dem 5 mal ohne Bescheinigung mal drauf geguckt wird, was da los ist - Stichwort Fürsorgepflicht.

Das hat bei mir dazu geführt, dass ich eine Bescheinigung ab dem ersten Tag bringen muss. Ich war in der Coronahochzeit ein paar mal wegen Schnupfen/husten zuhause (in der Art, dass ich unter normalen Umständen arbeiten gegangen wäre) und bin nicht zum Arzt, weil ich mir ein volles Wartezimmer voller Erkältungspatienten oder das Warten draußen in der Kälte bei Regen ersparen wollte - das wurde von unserem Personalamt so aufgefasst, dass ich kein Interesse an der Aufklärung meiner Erkrankung und somit meiner Gesunderhaltung hätte und entsprechende Opportunitätsgründe könnten nicht akzeptiert werden... In zwei Jahren wird die Auflage wieder aufgehoben, sofern meine Krankzeiten zurückgegangen sind (zur Info in dem Jahr hatte ich genau 7 Fehltage - nur halt ohne AU-Bescheinigung)

Organisator

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Bei uns gilt auch die 3-Tage-ohne-AUBescheinigung. Inoffiziell ist es aber so, dass ab dem 5 mal ohne Bescheinigung mal drauf geguckt wird, was da los ist - Stichwort Fürsorgepflicht.

Das hat bei mir dazu geführt, dass ich eine Bescheinigung ab dem ersten Tag bringen muss. Ich war in der Coronahochzeit ein paar mal wegen Schnupfen/husten zuhause (in der Art, dass ich unter normalen Umständen arbeiten gegangen wäre) und bin nicht zum Arzt, weil ich mir ein volles Wartezimmer voller Erkältungspatienten oder das Warten draußen in der Kälte bei Regen ersparen wollte - das wurde von unserem Personalamt so aufgefasst, dass ich kein Interesse an der Aufklärung meiner Erkrankung und somit meiner Gesunderhaltung hätte und entsprechende Opportunitätsgründe könnten nicht akzeptiert werden... In zwei Jahren wird die Auflage wieder aufgehoben, sofern meine Krankzeiten zurückgegangen sind (zur Info in dem Jahr hatte ich genau 7 Fehltage - nur halt ohne AU-Bescheinigung)

Und das führt dann dazu, dass man statt 1-2 Tage krank zu Hause zu bleiben zum Arzt geht und eine Krankschrift für 1-2 Wochen erhält. Wenns der AG unbedingt so haben will...

WasDennNun

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Bei uns gilt auch die 3-Tage-ohne-AUBescheinigung. Inoffiziell ist es aber so, dass ab dem 5 mal ohne Bescheinigung mal drauf geguckt wird, was da los ist - Stichwort Fürsorgepflicht.

Das hat bei mir dazu geführt, dass ich eine Bescheinigung ab dem ersten Tag bringen muss. Ich war in der Coronahochzeit ein paar mal wegen Schnupfen/husten zuhause (in der Art, dass ich unter normalen Umständen arbeiten gegangen wäre) und bin nicht zum Arzt, weil ich mir ein volles Wartezimmer voller Erkältungspatienten oder das Warten draußen in der Kälte bei Regen ersparen wollte - das wurde von unserem Personalamt so aufgefasst, dass ich kein Interesse an der Aufklärung meiner Erkrankung und somit meiner Gesunderhaltung hätte und entsprechende Opportunitätsgründe könnten nicht akzeptiert werden... In zwei Jahren wird die Auflage wieder aufgehoben, sofern meine Krankzeiten zurückgegangen sind (zur Info in dem Jahr hatte ich genau 7 Fehltage - nur halt ohne AU-Bescheinigung)

Und das führt dann dazu, dass man statt 1-2 Tage krank zu Hause zu bleiben zum Arzt geht und eine Krankschrift für 1-2 Wochen erhält. Wenns der AG unbedingt so haben will...
Richtig.
Was ja den Mitarbeiter nicht davon abhält, nach 3  Tagen wieder arbeiten zu gehen, wenn er feststellt, dass er nicht mehr AU ist.

 Trotzdem finde ich die Vorgehensweise von ProfTii's AG grundsätzlich richtig, nur halt falsch umgesetzt bei ihm.
Bei uns wurde wg. C klar gesagt: Erkätungssymp. auf alle Fälle zuhause bleiben, wer will macht dann HO. AU nicht nötig.

BAT

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Ich hoffe, doch, wie es einige Institutionen richtig erkannt haben, mit bisher nicht vorhanden Erkältungssymptomen vom Dienst fern bleiben.  :)

ProfTii

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Trotzdem finde ich die Vorgehensweise von ProfTii's AG grundsätzlich richtig, nur halt falsch umgesetzt bei ihm.
Bei uns wurde wg. C klar gesagt: Erkätungssymp. auf alle Fälle zuhause bleiben, wer will macht dann HO. AU nicht nötig.

Sehe ich genauso - solche Kurzzeiterkrankungen können ja auf alles mögliche zurückgehen, z.B. Rückenbeschwerden, Migräne, Arthrosen usw. - da hat der Arbeitgeber sicher ein Interesse hierüber irgendwie aufgeklärt zu sein um gegebenenfalls Maßnahmen zur ergreifen, die dem AN unterstützen und den Problemen entgegenwirken. Hier zu sagen "Du hast ein gewisses Kontingent, danach würde ich aber dann doch gerne mal mit dir reden, was bei dir los ist" halte ich für angebracht und auch zielführend.

Gut bei meinem Fall ist das dann mal "schief gelaufen" - da bin ich offen gestanden aber nicht wirklich objektiv, da es mich schon etwas nervt