Autor Thema: Wechselschichtzulage  (Read 4004 times)

melvg

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Wechselschichtzulage
« am: 28.04.2022 16:00 »
Hallo,

ich bin etwas verwirrt. Ich bin seit 1.2.22 in einem Krankenhaus beschäftigt, welche den TvÖD-K anwendet. Im Februar hatte ich 3 Nachtdienste absolviert. Nun hat man mir bisher für Februar keine Wechselschichtzulage gezahlt.
Begründung: Der Betrachtungszeitraum ist immer 2 Monate, da ich erst am 1.2.22 angefangen habe muss ich warten bis die Zuschläge für März (im Mai) gezahlt werden. Man würde dann den Februar und März betrachten und erst dann eine Wechselschichtzulage zahlen.

Beginnt denn nicht mit jedem neuen Monat ein Zeitraum? Da ich also beginnend mit dem 1.2 innerhalb eines Monats Nachtdienste hatte. Hätte da dann nicht schon für Februar eine Wechselschichtzulage gezahlt werden müssen?

melvg

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Antw:Wechselschichtzulage
« Antwort #1 am: 28.04.2022 16:07 »
Um mir mal selbst zu antworten: Laut diesem Urteil https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/entgelt/tariflicher-anspruch-auf-eine-wechselschichtzulage-nach-tvoed-k_150_464678.html hat also die Zählung erst mit dem Ende der letzten NAchtschicht im Februar begonnen und ich kann im Prinzip im Februar keine Wechselschichtzulage erhalten. Aber hätte dann für Februar nicht wenigstens eine normale Schichtzulage gezahlt werden müssen? Ich habe Früh-Spät- und Nachtdienst gehabt.

peer80

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Antw:Wechselschichtzulage
« Antwort #2 am: 29.04.2022 17:19 »
Am Tag der Zahlungsanweisung für das monatliche Entgelt steht häufig noch nicht fest, ob und wie viele Überstunden, Samstags-, Sonntags- und Feiertagsarbeit, Bereitschaftsdienste und Rufbereitschaften etc. vom Beschäftigten im laufenden Kalendermonat geleistet werden. Deshalb sind die sog. unständigen Entgeltbestandteile zeitversetzt auszuzahlen (§ 24 Abs. 1 Satz 4 TVöD).
In der Regel 2 Monate später. Heißt Februar Zulagen mit dem April Gehalt.

melvg

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Antw:Wechselschichtzulage
« Antwort #3 am: 30.04.2022 07:58 »
In der Regel 2 Monate später. Heißt Februar Zulagen mit dem April Gehalt.

und um genau diese Abrechnung (April) geht es ja! Ich habe am 1.2.2022 angefangen und im Februar Früh- Spät- und Nachtdienst gehabt. Mit der Abrechnung für April 2022 wurden zwar alle Zuschläge (Nacht, Samstag, Sonntag) gezahlt, aber weder eine Schichtzulage noch eine Wechselschichtzulage.

Wie wird das bei Vertragsbeginn Februar mit der Wechselschichtzulage gerechnet? Wenn keine Wechselschichtzulage, dann hätte doch wenigstens eine Schichtzulage gezahlt werden müssen?

Nun etwas verständlicher?

Fitch

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Antw:Wechselschichtzulage
« Antwort #4 am: 04.05.2022 12:12 »
Hast du nur 3 Nachtschichten gehabt?

Um Wechselschichtzuschlag zu bekommen, musst du auch in wechselschicht arbeiten.

Das heißt du musst REGELMÄSSIG in 3 Schichten arbeiten.

Isie

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Antw:Wechselschichtzulage
« Antwort #5 am: 04.05.2022 13:00 »
Wenn die Voraussetzungen der ständigen Wechselschichtarbeit (noch) nicht erfüllt sind, wird die Zulage für die Wechselschichtarbeit nicht als Monatsbetrag, sondern als Stundenbetrag gezahlt.

Gerda Schwäbel

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Antw:Wechselschichtzulage
« Antwort #6 am: 04.05.2022 18:07 »
Wenn die Voraussetzungen der ständigen Wechselschichtarbeit (noch) nicht erfüllt sind, wird die Zulage für die Wechselschichtarbeit nicht als Monatsbetrag, sondern als Stundenbetrag gezahlt.
Richtig! Aus diesem Grund müssen die monatlichen Beschäftigungsnachweise überprüft und ausgewertet werden und die Ergebnisse müssen zur Zahlung angewiesen werden. Und manchmal werden genau die Leute, die das normalerweise erledigen, krank und fallen aus und dann stellt man fest, dass niemand da ist, der das auch kann oder können will. Das ist ärgerlich, lässt sich aber nicht immer und überall vermeiden. 
Mein Vorschlag für melvg: Rufen Sie bei der Personalstelle an oder - wenn das möglich ist - gehen Sie dort vorbei und lassen Sie sich erklären, weshalb die Zahlungen ausstehen. Wir können hier nur spekulieren.

darkmessiah

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Antw:Wechselschichtzulage
« Antwort #7 am: 06.05.2022 09:06 »
@Fitch: Wo genau verlangt denn der TVöD den Einsatz in 3 Schichten?? Wenn es nun 7 Schichten gäbe, müsste man die auch leisten? So ein Schmarrn....

Der TVöD verlangt den Einsatz in Wechselschicht, in denen der Arbeitnehmer nach einem Nachtdienst innerhalb 1 Monats zu einem weiteren Nachtdienst (im BT Krankenhäuser sind es 2 weitere) herangezogen wird.
Die einschlägigen Kommentare interpretieren ein "Erneutes Heranziehen" so, dass dazwischen im Tagdienst gearbeitet werden muss. Ob Früh- oder Spätdienst ist dem TV wurscht, der kennt solche Dienste nicht mal.

LG

melvg

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Antw:Wechselschichtzulage
« Antwort #8 am: 11.05.2022 14:07 »
Hallo, ich glaube ich werde falsch verstanden. Ich fasse nochmal zusammen:

- seit 1.2.2022 neue Stelle im Krankenhaus, bezahlt nach TvÖD-K
- im Februar 2022 wurden 17 Frühdienste, 1 Spätdienst und 3 Nachtdienste absolviert (letzter Nachtdienst am 20.2.22)
- Im März 2022 wurden 11 Frühdienste, 5 Spätdienste und 5 Nachtdienste absolviert (erster Nachtdienst am 23.3.22)

Frage: Gibt es für den Februar 2022 eine Schichtzulage oder Wechselschichtzulage? Die gleiche Frage für den März 2022!

Ab April passt es dann, die Abstände sind dann so gewählt, das auf jeden Fall Wechselschichtzulage gezahlt wird!


Für Februar 2022 (Abrechnung 30.4.2022) wurde weder eine Schichtzulage (40,- EUR), noch eine Wechselschichtzulage (155,- EUR) gezahlt! Aussage des Arbeitgebers, man müsste das über 2 Monate betrachten!

Ist das korrekt?

Die Zuschläge März kommen erst Ende diesen Monats!

Isie

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Antw:Wechselschichtzulage
« Antwort #9 am: 11.05.2022 16:28 »
Es steht m. E. eine Wechselschichtzulage zu, die entweder als Monatsbetrag ( nur bei "ständiger" Wechselschichtarbeit) oder nach Stunden gezahlt wird. Ob und unter welchen Voraussetzungen im ersten Monat einer Beschäftigung das Merkmal "ständige" Wechselschichtarbeit erfüllt ist, weiß ich nicht.