Hallo liebe Community,
Ich bin seit dem 01.07.2012 im öffentlichen Dienst als Tarifangestellte tätig und zwar für das Land Schleswig-Holstein. Ich bin derzeit eingruppiert in die 9a Stufe 5, die nächste Erhöhung ist lt. Gehaltsbescheinigung am 01.01.2024 vorgesehen.
Nun habe ich zum 01.06.2022 eine andere Stelle in einer anderen Behörde (ebenfalls TV-L, gleiches Bundesland) gewonnen. Ich erhalte dort die 9b für die Dauer der Einarbeitung, danach eine 10.
Ich habe versucht aus dem Regelungen der Höherstufungen zurecht zu kommen. Wenn ich richtig liege werde ich in die 9b, Stufe 5 überführt und danach in die 10, Stufe 4? Ist das richtig?
Viele Grüße
Severine