Autor Thema: 9a, 9b und 10 Höherstufungen  (Read 3340 times)

Severine

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9a, 9b und 10 Höherstufungen
« am: 28.04.2022 16:00 »
Hallo liebe Community,

Ich bin seit dem 01.07.2012 im öffentlichen Dienst als Tarifangestellte tätig und zwar für das Land Schleswig-Holstein. Ich bin derzeit eingruppiert in die 9a Stufe 5, die nächste Erhöhung ist lt. Gehaltsbescheinigung am 01.01.2024 vorgesehen.

Nun habe ich zum 01.06.2022 eine andere Stelle in einer anderen Behörde (ebenfalls TV-L, gleiches Bundesland) gewonnen. Ich erhalte dort die 9b für die Dauer der Einarbeitung, danach eine 10.

Ich habe versucht aus dem Regelungen der Höherstufungen zurecht zu kommen. Wenn ich richtig liege werde ich in die 9b, Stufe 5 überführt und danach in die 10, Stufe 4? Ist das richtig?

Viele Grüße
Severine

E15TVL

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Antw:9a, 9b und 10 Höherstufungen
« Antwort #1 am: 28.04.2022 16:21 »
Wenn das alles normale Höhergruppierungen sind, dann
E9a/5 --> E9b/4 (+ 180.00 EUR) --> E10/3 (+ 180.00 EUR)

WasDennNun

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Antw:9a, 9b und 10 Höherstufungen
« Antwort #2 am: 28.04.2022 16:37 »

Von der EG9a zur EG10 wird es aber ein Entgelt nicht in höhe von EG10S3 +180€
Sondern EG9a +180€
3 Jahrelang, da Stufenlaufzeit neu beginnt.
dann Entgelt EG10S4.

D.h. ab 1.1.24 würdest du ein einige Zeit weniger verdienen, als wenn du auf deinem altem Job geblieben wärest.
Wenn ich von einem halben Jahr Einarbeitung und Stufenzeit"klau" ausgehen.
Hast du halt 2 Jahre ne kleine Zitrone...