Autor Thema: Ist das rechtens?  (Read 5154 times)

gonzales

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Ist das rechtens?
« am: 28.04.2022 20:50 »
Nabend,

hatte heute ein Bewerbungsgespräch und bin noch ein wenig confused.

Der potentielle AG bzw. der Chef sagte, dass er von meinen Unterlagen echt beeindruckt sei, selten solch gutes "Material" gesehen habe ... So weit, so gut. Dann sagte er noch, dass er mit seinem Freund, meinem aktuellem Chef telefoniert hat und das hat ihm alles sehr gefallen.

Das lief zwar alles super und ich hätte grundsätzlich Bock auf die Behörde und die Stelle, aber ich bin erschrocken darüber, dass Datenschutz so dermaßen mit den Füßen getreten wird, dass das für mich ein riesiger Abtörner ist.

Ich hatte weder meinem aktuellen Chef die Erlaubnis gegeben, über mich anderen Behörden Auskünfte über mich zu erteilen noch habe ich potentiellen neuen Behörden mitgeteilt, dass die gerne mal meinen Chef anrufen dürfen. Auch noch explizit kein Einverständnis über die Aktenensicht in meine PA erteilt.

Nicht, dass ich jetzt rechtlich gegen alten und potentiellen neuen Chef vorgehen möchte. Wird wahrscheinlich eh nicht moglich sein?!

Aber ich dachte, dass ein solcher Austausch datenschutzrechtlich nicht ok ist.

Pure Neugier: aus welchen Rechtsgrundlagen oder gar Urteilen geht hervor, dass man weder Auskünfte über Noch- oder ehemalige Mitarbeiter erteilen darf noch dass man Auskünfte einholen darf?

Danke Euch.

MfG


clarion

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Antw:Ist das rechtens?
« Antwort #1 am: 28.04.2022 23:12 »
Damit erreichst Du nichts, außer als Querulant da zu stehen. Wenn die beiden wirklich befreundet sind, wird der Austausch  dann in Zukunft im Geheimen statt finden.

Wenn es Dich sehr stört, würde ich dem Noch-Chef mal beiseite nehmen und ihm sagen, dass Du angesicht der aktuellen Gesetzeslage beim Datenschutz ganz erstaunt darüber warst, das er sich mit Deinen Bald-Chef über deine Person ausgetauscht hat.

gonzales

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Antw:Ist das rechtens?
« Antwort #2 am: 29.04.2022 06:13 »
Guten Morgen,

ja, danke schonmal.

Es geht mir, wie geschrieben, nicht darum, jemanden eins auszuwischen. Will mir ja nichts vermasseln.

Ich möchte interessenhalber sehr gerne wissen, aus welchen Rechtsgrundlagen bitte jeweils hervorgeht, dass weder das eine (Infos herausgeben) noch das andere (Infos anfordern) erlaubt ist.

Organisator

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Antw:Ist das rechtens?
« Antwort #3 am: 29.04.2022 07:55 »
Guten Morgen,

ja, danke schonmal.

Es geht mir, wie geschrieben, nicht darum, jemanden eins auszuwischen. Will mir ja nichts vermasseln.

Ich möchte interessenhalber sehr gerne wissen, aus welchen Rechtsgrundlagen bitte jeweils hervorgeht, dass weder das eine (Infos herausgeben) noch das andere (Infos anfordern) erlaubt ist.

Umgekehrt wird ein Schuh draus, finde die Rechtsgrundlagen, wonach das verboten ist.

xap

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Antw:Ist das rechtens?
« Antwort #4 am: 29.04.2022 08:07 »
Damit erreichst Du nichts, außer als Querulant da zu stehen. Wenn die beiden wirklich befreundet sind, wird der Austausch  dann in Zukunft im Geheimen statt finden.

Wenn es Dich sehr stört, würde ich dem Noch-Chef mal beiseite nehmen und ihm sagen, dass Du angesicht der aktuellen Gesetzeslage beim Datenschutz ganz erstaunt darüber warst, das er sich mit Deinen Bald-Chef über deine Person ausgetauscht hat.

Was ist denn das für ein Ratschlag? Der spiegelt genau den Trott und Missachtung geltender Rechtslage wider, die man in manchen Behörden erwartet.

Die Frage ist eher: Gab es eine Akteneinsicht und ist diese ggf. dokumentiert (z. Bsp. Mailverkehr), obwohl dem nicht zugestimmt wurde. Wenn man damit zu Recht nicht einverstanden ist, geht man z. Bsp. über den Landesdatenschutzbeauftragten. (https://www.bfdi.bund.de/DE/Buerger/Inhalte/Allgemein/Datenschutz/BeschwerdeBeiDatenschutzbehoereden.html)

Und dann wird das hoffentlich sehr teuer für die Betroffenen. Beamte haften übrigens ggf. für begangene Rechtsverstöße (z. Bsp. nach § 48 BeamtStG).

Mich nervt das echt ab wie solche Verstöße, auch hier im Forum, relativiert werden. "Ist ja alles nicht so schlimm".

xap

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Antw:Ist das rechtens?
« Antwort #5 am: 29.04.2022 08:16 »
Guten Morgen,

ja, danke schonmal.

Es geht mir, wie geschrieben, nicht darum, jemanden eins auszuwischen. Will mir ja nichts vermasseln.

Ich möchte interessenhalber sehr gerne wissen, aus welchen Rechtsgrundlagen bitte jeweils hervorgeht, dass weder das eine (Infos herausgeben) noch das andere (Infos anfordern) erlaubt ist.

Umgekehrt wird ein Schuh draus, finde die Rechtsgrundlagen, wonach das verboten ist.

Cognac im Kaffee? Hier wurden ggf. personenbezogene Daten ohne Zustimmung des Betroffenen verarbeitet. Das ist im dienstlichen Betrieb sicherlich teilweise gestattet, aber auch das hat Grenzen. Und von betrieblichen Belangen würde ich bei einer Bewerbung bei einer anderen Behörde eher nicht ausgehen. Selbstverständlich hat hier also ein Datenschutzverstoß stattgefunden, wenn z. Bsp. die Personalakte ohne Zustimmung des Betroffenen angefordert wurde. Und das wäre ggf. auch nachweisbar. Ein Telefonat nachzuweisen, ist natürlich schwer möglich - aber deswegen auch nicht besser.

Schmitti

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Antw:Ist das rechtens?
« Antwort #6 am: 29.04.2022 08:43 »
Also wäre dein Ratschlag: Datenschutz über alles, aktuellen und potentiellen neuen Vorgesetzten mit etwaigen datenschutzrechtlichen Konsequenzen überziehen, und für den weiteren Verlauf der Karriere, tja, muss sich halt noch eine dritte Stelle finden?

xap

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Antw:Ist das rechtens?
« Antwort #7 am: 29.04.2022 08:53 »
Einigen empfehle ich vor allem ein Rückgrat.

Gegenfrage:

Möchte man bei so einem Arbeitgeber arbeiten, der den Datenschutz offensichtlich mit Füßen tritt? Und wo wäre eine Grenze erreicht? Wenn Krankendaten abgefragt würden?

Die Frage muss jeder für sich selbst beantworten. Aber einige kriechen offensichtlich gern durchs Leben. Und eine Stelle in einem Arbeitnehmermarkt zu finden ist jetzt genau wie ein Problem?

Organisator

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Antw:Ist das rechtens?
« Antwort #8 am: 29.04.2022 09:03 »
Cognac im Kaffee?

Leider nicht ;)

Ziel war es, die Richtung zu schärfen. Da es sich bei dem Gespräch zwischen zwei Beschäftigten unterschiedlicher Arbeitgeber um kein Handeln einer Behörde geht, stellt sich nicht die Frage nach der Befugnisnorm, sondern nach einer Verbotsnorm.
Und wenn sich zwei Personen über eine dritte Person austauschen stellt sich zunächst einmal die Frage, ob dort personenbezogene Daten verarbeitet werden und was dem rechtlich entgegenstehen sollte.

xap

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Antw:Ist das rechtens?
« Antwort #9 am: 29.04.2022 09:08 »
Verbotsnorm:

DSGVO mit ihren einzelnen Paragraphen.

Austausch:

Die Rede oben war von mutmaßlich (zustimmungspflichtiger) Personalakteneinsicht. Ich sehe nicht, wie das nicht als Verstoß gegen die DSGVO gewertet werden könnte, wenn das so tatsächlich stattgefunden hat.




Organisator

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Antw:Ist das rechtens?
« Antwort #10 am: 29.04.2022 09:11 »
Die Rede oben war von mutmaßlich (zustimmungspflichtiger) Personalakteneinsicht. Ich sehe nicht, wie das nicht als Verstoß gegen die DSGVO gewertet werden könnte, wenn das so tatsächlich stattgefunden hat.

Die Rede war von:

Dann sagte er noch, dass er mit seinem Freund, meinem aktuellem Chef telefoniert hat und das hat ihm alles sehr gefallen.
Eine Personalakteneinsicht wurde nicht geschildert.

Und da würde mich mal die Verbotsnorm interessieren, inwieweit das verboten sein sollte.

xap

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Antw:Ist das rechtens?
« Antwort #11 am: 29.04.2022 09:15 »
Dann reden wir aneinander vorbei. Ich hatte den Eingangstext so verstanden, dass ggf. eine Einsicht stattgefunden hat und darauf bezog ich mich. (und ja, das steht da nicht). ;)

Da war wohl in meinem Kaffee Cognac.

Organisator

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Antw:Ist das rechtens?
« Antwort #12 am: 29.04.2022 09:30 »
Dann reden wir aneinander vorbei. Ich hatte den Eingangstext so verstanden, dass ggf. eine Einsicht stattgefunden hat und darauf bezog ich mich. (und ja, das steht da nicht). ;)

Da war wohl in meinem Kaffee Cognac.

Alles klar. Bei einer Weiterleitung der Personalakte ohne Einwilligung wäre ich bei dir.


xap

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Antw:Ist das rechtens?
« Antwort #14 am: 29.04.2022 09:53 »
Danke dafür.

Der letzte Satz ist wichtig:

"Dies dürfte eine denkbar schlechte Basis für ein künftiges Arbeitsrechtsverhältnis sein, das auf Vertrauen, Rechts- und Vertragstreue gegründet sein sollte."

Auch wenn das der ein oder andere hier offensichtlich anders sieht. ;)