Ist das rechtens?

Begonnen von gonzales, 28.04.2022 20:50

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was_guckst_du

..ein solches Handeln ist bei "befreundeten" (man kennt sich halt) Personalchefs allgegenwärtig, geschieht jedoch meistens im Verborgenem...das es hier so offen kommuniziert wird, ist ungewöhnlich (scheint wohl eine kleinere Verwaltung zu sein 8) ) ...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Organisator

Zitat von: was_guckst_du in 29.04.2022 10:23
..ein solches Handeln ist bei "befreundeten" (man kennt sich halt) Personalchefs allgegenwärtig, geschieht jedoch meistens im Verborgenem...das es hier so offen kommuniziert wird, ist ungewöhnlich (scheint wohl eine kleinere Verwaltung zu sein 8) ) ...

Da zeigt sich, dass rechtliche Vorgaben nichts taugen, wenn sie verständlicherweise regelmäßig umgangen werden und keine Handhabe dagegen existiert.

Flying

Zitat von: Organisator in 29.04.2022 10:28
Zitat von: was_guckst_du in 29.04.2022 10:23
..ein solches Handeln ist bei "befreundeten" (man kennt sich halt) Personalchefs allgegenwärtig, geschieht jedoch meistens im Verborgenem...das es hier so offen kommuniziert wird, ist ungewöhnlich (scheint wohl eine kleinere Verwaltung zu sein 8) ) ...

Da zeigt sich, dass rechtliche Vorgaben nichts taugen, wenn sie verständlicherweise regelmäßig umgangen werden und keine Handhabe dagegen existiert.

Getuschel im Hinterzimmer lässt sich halt meist schlecht händeln.. Normalerweise gibt das ja auch keiner zu - und wenn, dann wie hier, im positiven Falle. Wo es ja eigentlich wenig Sinn ergibt, wenn man dagegen vorgehen würde.

WasDennNun

Zitat von: xap in 29.04.2022 08:16
Cognac im Kaffee? Hier wurden ggf. personenbezogene Daten ohne Zustimmung des Betroffenen verarbeitet.
Krassss, wenn ich also jemanden auf dem Flur sage: Der da ist ein ganz toller Hecht und hat was drauf, dann ist dass eine Verarbeitung von personenbezogener Daten ohne Zustimmung.

Ok Gott, fühle mich jetzt wie ein Verbrecher......


Und klar ist es leider gang und gebe, dass sich Menschen untereinander über andere Austauschen und dabei Dinge sagen, die sie nicht sagen dürfen.
Leider ist da idR die Beweislage dürftig und das Unrechtsbewusstsein nicht vorhanden.
Der kleine Dienstweg halt, der ja so gerne illegal genommen wird......
"Ist ja für eine gute Sache" .....

xap

Bitte nächstes mal lesen was geschrieben wurde

JC83

@xap: Bist du Datenschutzbeauftragter?

Herbert Meyer

Ich bin zwar kein Volljurist, aber örtlich bestellter Datenschutzbeauftragter und kann sagen: Zu 99 Prozent eine unerlaubte Verarbeitung personenbezogener Daten, möglicherweise sogar von besonders schützenswerten Kategorien ("Wie viele Krankheitstage hatte Ihr ehemaliger Mitarbeiter denn so...").

Aber für solche Fälle ist der Meldeweg konkret im Gesetz beschrieben: Nachricht an die verantwortliche Datenschutzaufsichtsbehörde. Das geht auch anonym. Theoretisch besitzt die Aufsichtsbehörde weitreichende Mittel zur Kontrolle und Sanktion, kann ohne Vorankündigung bei dem Arbeitgeber eintreffen und die Mail-Postfächer durchsuchen und so weiter und so fort. In der Praxis wird die Aufsichtsbehörde einmal durchklingeln und abfragen, wie denn so die Prozesse bei Bewerbungsgesprächen aussehen. Daraus wird dem Arbeitgeber kein großer Schaden entstehen, aber unangenehm ist das Gespräch trotzdem.

lumer

Wenn es um Beamte geht und es derselbe Dienstherr ist, dürfte das überall zulässig sein, vgl. nur § 111 BBG und (wahrscheinlich) alle Landesbeamtengesetze.

Britta2

Die DGSVO ist das Papier nicht Wert, auf das sie gedruckt wurde (falls nicht nur digital existierend).
Auch ich hatte eine laaaaange Belehrung zu unterschreiben - weiß aber, wer was tratscht. Und da geht es nicht nur um "der istein toller Hecht". Das ganze Ding ist doch ein Witz. Massenverblödung. Gut, dass es immer noch nicht jeder gemerkt hat.

xap

Ich glaube da wird was verwechselt. Das Problem ist nicht die Verordnung, sondern was tagtäglich so in manchen Behörden mit personenbezogenen Daten geschieht. Ursächlich ist schiere Unkenntnis der rechtlichen Folgen, gepaart mit ganz viel Dummheit. Wurde ja schließlich schon immer so gemacht. Und genau deswegen würde ich im Zweifelsfall nicht über den behördlichen Datenschutzbeauftragten gehen (er ist Teil der Behörde, ohne dieser Funktion grundsätzlich etwas unterstellen zu wollen). Der Meldeweg wäre, wie oben schon angeführt, über den Landesdatenschutzbeauftragten. Und das könnte ggf. sehr unangenehm für den Einzelnen werden. Die Erfahrung mussten zuletzt schon einige Institutionen machen, einschließlich diverser Amtsträger. Muss man halt selbst wissen, ob man für etwas Schwätzerei (Mail Verkehr, was auch immer sich nachweisen lässt) eine möglicherweise 4-stellige Strafe riskiert, die man dann evtl. regresspflichtig ist.

Herbert Meyer

Zitat von: Britta2 in 02.05.2022 17:25
Die DGSVO ist das Papier nicht Wert, auf das sie gedruckt wurde (falls nicht nur digital existierend).
Auch ich hatte eine laaaaange Belehrung zu unterschreiben - weiß aber, wer was tratscht. Und da geht es nicht nur um "der istein toller Hecht". Das ganze Ding ist doch ein Witz. Massenverblödung. Gut, dass es immer noch nicht jeder gemerkt hat.

Einige Aufsichtsbehörden haben bereits auf Grundlage der DSGVO Millionenstrafen ausgesprochen, meistens, wenn eine systematische Überwachung der Mitarbeiter festgestellt wurde. Ein vollständig zahnloser Papiertiger ist das Ding also nicht.

BAT

Es ging Britta wohl nicht um Pönalen, sondern um eine Änderung des Datenschutzes in der Praxis. Und da scheitert sie wohl eher, ähnlich wie die StVO.  ;)

WasDennNun

Richtig, ich bekommen ja auch nur ein Strafzettel, wenn ich bei Rot über die Ampel gehen und ein Polizist neben mir steht.
Ansonsten: Wo kein Kläger, da ....

Und wenn (wie es beim TE den anschein hat) da einfach telefonisch getratscht wird, dann ist das illegal, aber schwer nachweisbar.
Wenn es Emailverkehr gibt, dann ist es ebenfalls illegeal, aber ebenso schwer nachweisbar, da der Datenschützer keine Durchsuchung machen wird.

Zahnloser als die StVO ist er also nicht.
Bei solchen zwischen- und  innerbetrieblichen Vergehen wird, da aber eher nicht viel passieren, weil die DS Beauftragten da nur dududu sagen und Tagesgeschäft machen

xap

Deine abschließenden "Wahrheiten" sind manchmal erheiternd. Sie stimmen nur nicht, wie hier im Thread bereits mehrfach dargelegt.

BAT

Es ging um mir nicht einen qualitativen Effekt, sondern eher um einen quantitativen.

Und wenn man Regelungen erlässt, dann müssen die auch praktisch durchsetzbar oder zumindest zu Verhältensänderungen führen. Beides sehe ich nicht, bei der STVO sogar eine starke Zunahme der zu bekämpfenden Problematik.