Autor Thema: Unterbrechung der Stufenlaufzeit  (Read 2720 times)

quereinsteiger91

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Antw:Unterbrechung der Stufenlaufzeit
« Antwort #15 am: 29.04.2022 13:05 »
Eine allgemeine Vereinbarung dazu im Haus ist mir nicht bekannt, eine persönliche Vereinbarung gibt es noch nicht, da noch kein Antrag auf Elternzeit gestellt wurde.

Wir werden für den Lehrgang freigestellt und erhalten für den Tag dann die vereinbarte Arbeitszeit gutgeschrieben, in meinem Fall 7 Stunden und 48 Minuten.

Was wäre hier zu empfehlen?

Lars73

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Antw:Unterbrechung der Stufenlaufzeit
« Antwort #16 am: 29.04.2022 13:27 »
Es muss doch eine Vereinbarung zur Lehrgang geben. Wenn es wirklich diese ist: "Wir werden für den Lehrgang freigestellt und erhalten für den Tag dann die vereinbarte Arbeitszeit gutgeschrieben". Würde bei vollständiger Elternzeit tatsächlich der Lehrgang zum reinen Privatvergnügen. Sinnvoll ist es eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber zu treffen. Man kann z.B. eine Vereinbarung zur Elternzeit mit Teilzeitarbeit an den Lehrgangstagen anstreben.