Autor Thema: BY | Amtsarzt | Schwerbehinderung | Ablehnung  (Read 1662 times)

Kornblum

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Hallo, hat jemand Erfahrung, wie oft eine Ablehnung vorkommt trotz des nur 5-jährigen Prognosezeitraumes?
Bei mir schaut es sehr schlecht aus.  Derzeit BAP 4 Monate vor Ende der Probezeit...
Ab wann beginnt diese Prognose von 5 Jahren zu laufen?
Ab Untersuchungstermin oder ab Bekanntgabe des GdB?

Wird man nach Entlassung zumindest bei Personalbedarf zum Tarifbeschäftigten?
Gibt es da Erfahrung?

clarion

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Antw:BY | Amtsarzt | Schwerbehinderung | Ablehnung
« Antwort #1 am: 30.04.2022 13:33 »
Hallo,

Es gelten 5 Jahre ab Untersuchung bzw. ab geplanten Zeitpunkt der Lebenszeitverbeamtung. Wenn Aussicht auf Besserung besteht,, kommt evtl. auch eine Verlängerung der Probezeit und erneute Vorstellung beim  Amtsarzt in Frage.

Es ist mit 5 Jahren auch nicht messerscharf zu sehen. Wenn man beispielsweise wegen einer Hörbehinderung schwerbehindert ist, aber gleichzeitig 140 Kilo wiegt und Arteriosklerose hat, dann wird man die Untersuchung beim Amtsarzt vermutlich nicht bestehen, da die Arteriosklerose eine schlechte Prognose hat und die fünf Jahre sich auf die Hörbehinderung beziehen.

Wenn Du keine hoheitliche Tätigkeit ausübst, wofür man zwingend Beamte braucht, und wenn man zufrieden mit Dir ist, wird man Dir vermutlich eine Tarifbeschäftigung anbieten. Ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht.

Organisator

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Antw:BY | Amtsarzt | Schwerbehinderung | Ablehnung
« Antwort #2 am: 02.05.2022 10:51 »
Wird man nach Entlassung zumindest bei Personalbedarf zum Tarifbeschäftigten?
Gibt es da Erfahrung?

Aus eigener Beobachtung: BaW, 100% Schwebi, BaP abgelehnt wg. ungünstiger Prognose. Beschäftigung als TB über mehrere Jahre, mittlerweile BaL.