Also eigentlich hast Du 9c (der Antrag wurde gestellt. Zurücknehmen geht eigentlich nicht). Durchklagen dürfte zum Erfolg führen. (...)
Diese Aussage ist unvollständig bzw. es kommt auf weitere Angaben zum Sachverhalt an.
Ein gestellter Höhergruppierungsantrag kann als einseitige empfangsbedürftige
Willenserklärung nach Zugang beim Arbeitgeber nicht einseitig zurückgenommen
werden. Für eine Rücknahme bedarf es der Zustimmung des Arbeitgebers.
Insofern wäre für mich die Frage, ob Athene's Arbeitgeber ihrer Antragsrücknahme zugestimmt hat?